20.11.2008, 21:48
Fury schrieb:Laut Aussage eines Seerechtsexperten in einem ARD Interview, wäre die Rechtslage die Waffenscheine und Waffen betreffend, etwa so wie ich es dargestellt habe.Ich mir das mal durchgelesen: Du hast teilweise Recht. Der Seerechtsexperte sagt zu Recht, daß ein Waffenschein für jedes Land vorhanden sein müßte, das das Schiff "anläuft". Was darunter zu verstehen sein muß, können wir aus dem Seerechtsüberinkommen herauslesen.
Das Flaggenprinzip, das ich meinte, gilt aber in der Tat, jedoch nur auf Hoher See. Die Hohe See ist der Bereich außerhalb der "ausschließlichen Wirtschaftszone". Die ist sehr weiträumig, allerdings gelten auch innerhalb der "ausschließlichen Wirtschaftszone" abgesehen von ganz bestimmten (wirtschaftlichen) Rechten des Staates, zu dem sie gehört, die Freiheiten der Hohen See. Damit läuft ein Schiff nur dann einen anderen Staat an, wenn es in die 12-Meilen-Zone der Hoheitsgewässer eindringt. Das passiert in Somalia bereits jetzt nicht, denke ich mal (sonst würde nicht immer betont, wie weit draußen die Piraten operieren).
Wenn man solch ein Begleitschutzteam also nur für den kritischen Streckenabschnitt an Bord nimmt, dürfte das wohl möglich sein. Das Schiff darf nur keine Hoheitsgewässer eines Staates durchfahren, für die kein Waffenschein existiert. Wo die Leute dann jeweils an und von Bord gehen, dürfte doch eine logistisch lösbare Aufgabe sein.
Fury schrieb:Um die Diskussion über Souveränität und Hocheitsgewässer mal zu beenden. Eine entsprechende UN Resolution existiert bereits, nämlich UN-Resolution 1816 vom 2. Juni dieses Jahres!Das ist allerdings interessant. Dann liegt es also wirklich nur noch am Mandat der Nationalregierungen.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."