03.01.2008, 12:00
Ab sofort können auch Downloader für das Downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken belangt werden. Mit der Vorratsdatenspeicherung ist das ja auch kein Problem mehr, strafrechtliche Verfolgungen anzustrengen.
Näheres auf http://www.downloadgesetz.de und auf http://www.pcwelt.de/know-how/recht/141497/
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Zum NLT-Wiki: http://nlt-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php , Zum Drakensang-Wiki: http://drakensang-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php
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