21.09.2011, 08:54
(20.09.2011, 08:40)Zurgrimm schrieb:(19.09.2011, 21:42)Pyromaniac schrieb: Viel schlimmer als ein rechtswidriges Wahlgesetz finde ich, dass das Grundgesetz in dem Punkt mißachtet wird, dass sich Deutschland nach der Wiedervereinigung eine gemeinsame Verfassung geben soll.Wir haben eine gemeinsame Verfasssung: Das Grundgesetz. Es stand und steht nirgendwo, daß die gemeinsame Verfassung durch eine Volksabstimmung in Kraft treten muß. Es steht nur in Art. 146 GG, daß eine neue Verfassung einer Volksabstimmung bedarf. Das ändert aber nichts daran, daß dieses Grundgesetz für ganz Deutschland gilt, also eine gemeinsame Verfassung von Ost und West ist.
Sicher ist das GG unsere derzeitige Verfassung, aber indirekt wird ja gefordert, dass sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben soll.
Demzufolge war es nur als vorläufige Verfassung für einen Teil des deutschen Volkes gedacht, bis es durch die Herstellung der Einheit dem gesamten Volk ermöglicht wird, eine neue Verfassung zu beschliesen.