09.02.2010, 12:17
Es paßt zwar nur begrenzt zum bedingungslosen Grundeinkommen, aber da es hier schonmal irgendwo angesprochen wurde, hier die Pressemitteilung zur aktuellen "Hartz IV"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...0-005.html
Fazit: Das Gericht sagt nicht, daß die derzeitige Leistungshöhe unbedingt zu gering bemessen sei. Es sagt aber, daß die Regelungen verfassungswidrig sind, weil die Bemessung der Leistungshöhe nicht auf empirisch belastbaren Daten beruhen. Eine "freihändige Setzung" eines Betrages durch den Gesetzgeber genügt dem Gericht nicht. Außerdem muß es eine Härtefallregelung geben, falls der Regelbetrag aus ganz besonderen Umständen im Einzelfall gar nicht reichen kann. Eine solche Regelung fehlt offenbar bislang.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...0-005.html
Fazit: Das Gericht sagt nicht, daß die derzeitige Leistungshöhe unbedingt zu gering bemessen sei. Es sagt aber, daß die Regelungen verfassungswidrig sind, weil die Bemessung der Leistungshöhe nicht auf empirisch belastbaren Daten beruhen. Eine "freihändige Setzung" eines Betrages durch den Gesetzgeber genügt dem Gericht nicht. Außerdem muß es eine Härtefallregelung geben, falls der Regelbetrag aus ganz besonderen Umständen im Einzelfall gar nicht reichen kann. Eine solche Regelung fehlt offenbar bislang.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."