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Der Fall Hoeneß und die Steuerhinterziehung
#39
(15.03.2014, 09:13)tommy schrieb: Obwohl wenn ich jetzt so darüber nachdenke, kann ich weder Moralisch noch juristisch hier die Grenze eindeutig festlegen...
Die Grenze zu ziehen ist tatsächlich eines der Probleme der strafbefreienden Selbstanzeige. Wenn "jemand" weiß, reicht das jedenfalls noch nicht. Die Bank weiß z.B. immer. Der Datendieb, der eine Steuer-CD zusammengestellt hat, der sie den Behörden verkaufen will, der weiß vielleicht auch (wenn er sich die Daten angesehen hat). All das kann aber eine Selbstanzeige noch nicht unwirksam machen. Insofern reicht es auch nicht, wenn der STERN oder ein anderes Medium irgendetwas weiß. Vielmehr muß die zuständige Behörde oder eine Stelle, die ihr zur Mitteilung verpflichtet ist, von Fakten wissen, die zu der Steuerstraftat führen. Und das ist erst nach Veröffentlichung einer Medien-Recherche der Fall.

Im Fall Hoeneß wurde die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige - soweit mir bekannt - vom Gericht wohl auch nicht angezweifelt. Der STERN hatte die Informationen zu dem Zeitpunkt weder veröffentlicht noch an die Behörden weitergegeben. Tatsächlich hatte er noch nicht einmal den Namen Hoeneß. Ob man aus den dem STERN vorliegenden Fakten also auf eine konkrete Tat hätte schließen und diese behördlich verfolgen können, ist ungewiß.

Klar ist, daß man eine strafbefreiende Selbstanzeige wohl fast immer aus einer Angst vor Entdeckung heraus tätigt. Denn niemand möchte bestraft werden. Und Strafzinsen muß man ja zumindest zahlen, auch wenn man sich wirksam selbst angezeigt hat. Die Frage ist nur, ob diese Angst vor Entdeckung im Einzelfall eine konkrete (weil jemand schon etwas weiß, das bald an die Behörde gelangen wird) oder eine abstrakte (es werden Steuer-CDs angekauft, vielleicht ja demnächst mal eine mit Daten der Bank, bei der man sein Schwarzgeld hat) ist. Moralisch würde ich auch sagen, daß nur in letzterem Falle eine strafbefreiende Selbstanzeige richtig ist ... und auch nur, wenn es ein einfacher Fall von Steuerhinterziehung ist, kein besonders schwerer.

Unwirksam war die Selbstanzeige von Hoeneß aber mangels Vollständigkeit. Dies ist die zweite Voraussetzung. Was genau beigebracht werden muß und was bei Herrn Hoeneß fehlte, darüber habe ich aber auch nichts Genaues bzw. nur Widersprüchliches gelesen und gehört. Mal heißt es, man müsse alle Unterlagen einreichen, so daß die Steuerschuld daraus berechnet werden kann. Dann heißt es wieder, man müsse sie übersichtlich einreichen, so daß die hinterzogenen Steuern leicht ersichtlich sind. Mal heißt es, Hoeneß habe alle Unterlagen eingereicht, nur einen "Formulierungsfehler" begangen oder das Material nicht richtig sortiert, dann heißt es, er habe ein paar Unterlagen erst in einem zweiten Termin nachgereicht oder auch, er habe im Januar 2013 noch gar nicht alle Unterlagen beisammen gehabt und daher keine vollständige Selbstanzeige machen können. Und schließlich gab es ja noch eine Hausdurchsuchung, von der nie gesagt wurde, ob einige der Unterlagen auch aus dieser stammen.

Was hier nun zutrifft, weiß ich auch nicht; weder bezogen auf die Anforderungen der Selbstanzeige, noch auf den eigentlichen Grund für die Unwirksamkeit im Falle Hoeneß.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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RE: Der Fall Hoeneß und die Steuerhinterziehung - von Zurgrimm - 15.03.2014, 09:35
RE: Sport - von Lippens die Ente - 11.03.2014, 23:20
RE: Sport - von Achwas - 11.03.2014, 23:43
RE: Sport - von Zurgrimm - 12.03.2014, 09:42



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