Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Der Fall Hoeneß und die Steuerhinterziehung
#10
(12.03.2014, 20:39)tommy schrieb: So wie ich gehört habe, spielt es für das Strafmaß aber wohl keine Rolle wie viel Steuern hinterzogen wurden...es mag aus moralischer sicht zwar enorm viel sein, aber letztendlich muss der Richter sich da an das Gesetz halten und darf die höhe der Gelder dabei nicht berücksichtigen...
Der Richter muß sich an das Gesetz halten, das ist klar. Und das Gesetz sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe für Steuerhinterziehung vor. Innerhalb dieses Rahmens muß der Richter eine tat- und schuldangemessene Strafe verhängen. Dabei hat er ein gewisses Ermessen. Hierfür hat der BGH ja mal als Leitlinie aufgestellt, daß ab 1 Mio. € hinterzogenen Steuern im Regelfall - also wenn anders als bei Herrn Hoeneß keine Milderungsgründe ersichtlich sind - eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren (und damit zwingend ohne Bewährung) auszusprechen ist.

Es macht also durchaus einen Unterschied, ob man 100 € oder 1 Mio. € Steuern hinterzogen hat. Denn mit der Höhe der hinterzogenen Summe wächst eben auch die schwere der Schuld. Für die Frage, ob die Selbstanzeige wirksam ist, spielt die Summe hingegen keine Rolle (für die Höhe der Strafzinsen bei der anfallenden Nachzahlung aber dann schon wieder).

EDIT: Siehe dazu auch in der Wikipedia (v.a. Abschnitt "Strafandrohung"):
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinte...schland%29

Da sind auch Aktenzeichen zu einschlägigen BGH-Entscheidungen angegeben, die man damit bei Interesse leicht ergooglen kann.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Der Fall Hoeneß und die Steuerhinterziehung - von Zurgrimm - 12.03.2014, 21:09
RE: Sport - von Lippens die Ente - 11.03.2014, 23:20
RE: Sport - von Achwas - 11.03.2014, 23:43
RE: Sport - von Zurgrimm - 12.03.2014, 09:42



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste