07.10.2013, 20:06
(07.10.2013, 19:52)Mallea schrieb: Aus dem Spiel erstellte Screenshots könnten aber vielleicht zulässig sein....Es gilt das Zitatrecht ( § 51 UrhG). Wenn die Bilder Zitatzweck erfüllen (das ist bei einer Coverabbildung z.B. nicht der Fall!) und die Quelle angegeben ist, ist die Verwendung zulässig. - Vor Abmahnungen muß das natürlich nicht schützen.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."