14.05.2010, 09:43
Damit hast du Recht, dass die Einleitung eines Insolvenzverfahrens nicht das Ende bedeuten muss, aber die Statistik schaut in der Richtung leider nicht gut aus.
Zu neuen Investoren, 5-10 Mio. Euro auftreiben ist nicht einfach, je nachdem wie die Verkaufszahlen zu AFdZ gelaufen sind, wird dieser Prozess einfach oder extrem schwierig.
Hier übrigens der Originalantrag, den ja alle Online-Medien nicht anführen:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de...nahmen.htm
Hier noch der Text des Eintrags, falls jemand den Link nicht mag...
Zu neuen Investoren, 5-10 Mio. Euro auftreiben ist nicht einfach, je nachdem wie die Verkaufszahlen zu AFdZ gelaufen sind, wird dieser Prozess einfach oder extrem schwierig.
Hier übrigens der Originalantrag, den ja alle Online-Medien nicht anführen:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de...nahmen.htm
Hier noch der Text des Eintrags, falls jemand den Link nicht mag...
Zitat:In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Radon Labs GmbH, Alexanderstr. 5, 10178 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 12.05.2010 um 10.00 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.
AZ: 36r IN 2091/10
Berlin, 12. Mai 2010
Amtsgericht Charlottenburg