29.09.2011, 19:23
(29.09.2011, 18:42)Zurgrimm schrieb: Na, das ist doch genau das Wideraufnahmeverfahren, von dem ich geschrieben habe.
Ich weiß, ich wollte damit auch nur bestätigen, dass das genau der Paragraph ist, der dann angewandt wird.
Bspw. wurde der wohl sehr häufig zu Rate gezogen, als solche Sachen wie DNA und Fingerabdrücke benutzt werden konnte und im Nachhinein die Unschuld eines bereits Verurteilten heraus kam.
Ob der jetzt eine aufschiebende Wirkung hat, weiß ich nicht - aber nach meinem Rechtsverständnis würde ich jetzt erstmal sagen, dass sich in einem der Gesetzbücher bestimmt ein JA versteckt.
For what it's worth, I'm glad it's you. It was nice to be happy ... for a while.