21.11.2016, 18:21
(21.11.2016, 17:51)Rabenaas schrieb: Edward Snowden darf nach Deutschland kommen!Das steht da nicht. Da steht nur, dass der U-Ausschuss ihn vorladen darf und die BuReg dann die Voraussetzungen für eine Vernehmung schaffen muß. Wie diese Voraussetzungen aussehen, ist dann noch die Frage. Denn das ist rechtlich ja nicht ganz leicht umzusetzen, ohne ihn ausliefern zu müssen. Und wenn das Ganze vor das Bundesverfassungsgericht geht, dann wird das in dieser Legislaturperiode sowieso nichts mehr. Und aufgrund des Grundsatzes der Diskontinuität kann der U-Ausschuss nicht legislaturperiodenübergreifend tätig bleiben. Er muß also bis Herbst 2017 fertig sein.
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...22370.html
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."