16.11.2010, 23:15
(20.07.2010, 21:08)Rabenaas schrieb: Man muss den Perso bzw. Pass auf Verlangen einer ermächtigten Behörde vorlegen. (Eine kurze Internetrecherche ergab, dass die Polizei dann anfragt, ob sie den Perso zu Hause [beim Befragten] einsehen darf.) Eine Mitführpflicht besteht nicht, es sei denn, man trägt eine Waffe oder ein Auto bei sich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitf%C3%BChrpflicht
Wo kämen wir denn da hin?
Dazu noch ein Nachtrag von professioneller Seite: hier (ganz unten).