Calesca schrieb:ne Heulecke habt ihr ja nicht?Heul-Thread, Tröste-Ecke... hier im Off-Topic, darfst Du fast alles eröffnen.
Calesca schrieb:Ich bin gekündigt worden, völlig überraschend ... ich sei zu unselbstständig, Beispiele konnte mir mein Chef leider nicht bringen, weil er - ich zitiere - "keine Zeit hat, Beispiele zu merken."
Calesca schrieb:Ich mach mich krumm für diesen Job, hab jeden (!!!) Tag 1-2 Überstunden geschrubbt, hab kaum mehr Privatleben, bin völlig fertig, lass mein Liebes- und Freundesleben brach liegen, hab ständig Streit mit meinem Freund ... und das ist der Dank.Nein, das ist die freie Wirtschaft. Das zählt das Einzelschicksal nicht, sondern nur der Gesamtunternehmensgewinn.
Calesca schrieb:Echt, wie assi ist es denn, seine Angestellte noch schön den Tag schuften zu lassen und 5 Minuten vor Feierabend, den ich mir gestern wirklich mal pünktlich nehmen wollte, ins Büro zu pfeifen?Es ist taktisch klug, denn sonst hättest Du diesen Tag vielleicht nicht mehr vollen Einsatz gezeigt. Ein Angestellter, der noch nicht weiß, daß er gekündigt ist, leistet mehr, ist also mehr wert an diesem Tag. Wie gesagt... die freie Wirtschaft.
Calesca schrieb:Momentan weiß ich nicht, ob ich sauer, traurig oder froh sein soll.Naja, froh geht man sicher nicht in die Arbeitslosigkeit... hoffentlich findest Du bald was Neues - und Besseres.
Calesca schrieb:Wer kennt sich mit dem Arbeitsrecht gut aus? Ich hab ja Urlaubsansprüche, die lasse ich garantiert nicht verstreichen. Angefangen habe ich am 7. April ... meines Wissens nach gelten nur volle Monate, also der Mai ... fällt der April jetzt echt total untern Tisch? Nen paar Tage bekomm ich noch über die Überstunden raus, mindestens ne Woche muss ich wohl doch noch bleiben.Auskennen tue ich mich nicht, aber das regelt sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Wikipedia ist für Rechtsdinge zwar an sich nicht zuverlässig genug, aber als erste Einschätzung kann man es sich ja mal ansehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erholungsurlaub (Urlaubsanspruch)
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz (Bemerkungen zum BUrlG)
Das Gesetz selbst findest Du hier: http://www.bundesrecht.juris.de/burlg/
Nach § 3 BUrlG hast Du aufs Jahr gerechnet wohl 24 Urlaubstage (so nicht mehr vereinbart ist). Nach § 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG (Teilurlaub) scheint es tatsächlich so, daß Du nur für volle Monate Urlaubstage bekommst, wenn Du die Wartezeit (nach § 4 BUrlG 6 Monate) nicht erfüllt hast. So liest es sich für mich. Ob das stimmt, weiß ich aber nicht... ganz fair erscheint es mir jedenfalls nicht. Darauf kommt es aber ja letztlich nicht an.
Wichtig scheint mir der Hinweis auf der Wikipedia-Seite zum Bundesurlaubsgesetz zur Geltendmachung des Anspruchs zu sein:
Wikipedia schrieb:Der Arbeitnehmer muss seinen Urlaubsanspruch im ungekündigten und im gekündigten Arbeitsverhältnis "ausdrücklich i.S. von § 284 BGB" geltend machen (BAG [18.09.2001] - 9 AZR 570/00 - NZA 02, 895). Unterlässt der Arbeitnehmer die Geltendmachung des Urlaubs, so verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraumes. Die Geltendmachung muss eindeutig, unbedingt und hinreichend bestimmt erfolgen. In der Erhebung der Kündigungsschutzklage liegt noch keine Geltendmachung der Urlaubsanspruch.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."