10.04.2016, 17:57
(10.04.2016, 17:17)Rabenaas schrieb: Wenn ich also am Nordpol beim Robbenjagen einem Inuit, der meine Zoten erfahrungsgemäß stoisch gelassen hinnimmt, ironische Tatsachenbehauptungen über Dich ins Ohr flüstere, soll Deine Menschenwürde genau so beeinträchtigt sein, wie wenn ich Deine Geburtstagsfeier crashe und die selben Tatsachenbehauptungen vor Freunden und Verwandten herausposaune?Nein, vielleicht nicht genauso. Aber wenn sie einmal verletzt ist, dann ist sie verletzt. Es mag unterschiedliche "Tiefen" der Velretzung geben, aber da die Menschenwürde unantastbar ist, ist beides nun einmal zu verbieten. Eine leichte, hinzunehmende Menschenwürdeverletzung gibt es nicht.
Ob diese "ironischen Tatsachenbehauptungen" die Menschenwürde verletzen, ist natürlich eine Frage, die man im Einzelfall entscheiden muß. Das hängt aber von ihrem Inhalt ab, nicht von der Weite ihrer Verbreitung, solange sie nur überhaupt verbreitet werden.
(10.04.2016, 17:17)Rabenaas schrieb: Mal sehen, wie viel die Freiheit der Kunst in der Praxis wert ist.Die Freiheit der Kunst ist nicht schrankenlos gewährleistet. Das Recht der persönlichen Ehre - auch eines Staatsoberhauptes - kann eine Beschränkung schon rechtfertigen. Weil die Kunstfreiheit im Einzelfall einmal ein Verhalten nicht abdeckt, eben weil sie zulässig beschränkt ist, und dieses Verhalten daher strafbar ist, wird die Kunstfreiheit ja nicht abegschafft.
Am Ende kann das das Bundesverfassungsgericht entscheiden, falls Herr Böhmermann verurteilt wird und er diesen Schritt gehen will.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."