26.03.2012, 23:44
(26.03.2012, 17:04)Zurgrimm schrieb: Wer mal bei eBay die Angebotsbilder anschaut, wird unzählige Urheberrechtsverletzungen finden. Und wer eines davon auf seinem Rechner abspeichert, macht sich (wahrscheinlich) gleich selbst strafbar. - Auch das ist ein Beispiel für nicht zeitgemäßes Urheberrecht. Es ist nur dadurch erträglich, daß vieles geduldet wird, sei es, weil kein Verfolgungsinteresse besteht oder weil das praktisch nicht möglich ist.
Um mal aufs Thema zurückzukommen: Meines Wissens macht man sich nicht strafbar, wenn man nur etwas auf seinen PC herunterläd, allerdings kann der Rechteinhaber zivilrechtliche Ansprüche (i.e. Schadensersatz) verlangen. Dabei kann er, soweit ich das verstanden habe, nach gängiger Rechtsprechung nur tatsächlich entgangenen Gewinn einklagen. Das ist ein wesentlicher Unterschied dazu, wenn ich die Bilder selbst wieder veröffentliche. Denn der Rechteinhaber muss mir nachweisen, welcher Gewinn ihm entgangen ist, das dürfte bei einem Bild maximal nur ein Cent-Betrag sein, deswegen wird er kaum eine Zivilklage anstregen wollen. Meines Wissens gibt es bisher keinen einzigen Fall, wo jemand nur wegen eines Downloads bestraft wurde. Alle Fälle beinhalteten eine Veröffentlichungskomponente, sei es ein Bild auf der Homepage, oder ein MP3-Stück im P2P Netz.
Ich stimme allerdings Zurgrimm zu, dass man dieses faktische Recht klarer gestalten sollte. Das würde es einfacher machen.