22.11.2011, 18:58
Hier ist noch ein weiterer interssanter Fall zum Thema Meinungsfreiheit.
Gehen wir mal davon aus, dass sich das so verhält, wie im Bericht dargestellt: Darf der Mitarbeiter entlassen werden, weil er (private) Kontakte zu als extremistisch eingesstuften Personen hat, auch wenn deren Organisation nicht verboten ist? Darf er dafür bestraft werden, wenn er im privaten Raum extremistische Äußerungen von sich gibt oder gutheisst? Auch wenn er selbst in keiner Weise "aktiv" ist?
Gehen wir mal davon aus, dass sich das so verhält, wie im Bericht dargestellt: Darf der Mitarbeiter entlassen werden, weil er (private) Kontakte zu als extremistisch eingesstuften Personen hat, auch wenn deren Organisation nicht verboten ist? Darf er dafür bestraft werden, wenn er im privaten Raum extremistische Äußerungen von sich gibt oder gutheisst? Auch wenn er selbst in keiner Weise "aktiv" ist?