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Zum Meckern!
(05.08.2010, 08:24)Calesca schrieb: [...]
Aber wenn der Magen sagt, dass er nichts will, dann auch nichts reinzwingen. Der Körper weiß meist ganz gut, was er drinbehalten kann und was nicht.

Richtig, ABER, immer wieder was anbieten. Irgendwann merkt auch der verstimmteste Magen "Hey, gar nicht so übel, mit was drin!"
Und Tod grinste, genau genommen blieb ihm aber auch gar nichts anderes übrig...
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Salzstangen und Cola FTW.
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Bzw. Suppe und Cola (light) :)
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HIER GIBTS NEN SÜSSIGKEITENDIEB!!!

Meine Schoki und meine Bonbons sind aus dem Schrank verschwunden, wo ich sie vorgestern erst deponiert habe. :motz:
Und nein, ich bin nicht schlafgewandelt, so oft mach ich nicht Büroschlaf. :D
For what it's worth, I'm glad it's you. It was nice to be happy ... for a while.
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*nom nom nom* Ich wars nicht! *kau*
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Irgendwo muss man sich doch die Reisepassgebühr wieder hohlen ....:pfeif:
[Bild: missriva.jpg]
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(05.08.2010, 15:22)Calesca schrieb: Und nein, ich bin nicht schlafgewandelt, so oft mach ich nicht Büroschlaf. :D

Gefährliche Aussage aufm Amt :D
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Du kannst nicht ernsthaft so naiv sein und Schokolade tagelang in einem unverschlossenen Büroschrank deponieren! :rolleyes:
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Macht man sich eigentlich juristisch strafbar, wenn man Schokolade mit Abführmittelfüllung in einen unverschlossenen Büroschrank lagert? :pfeif:
[Bild: missriva.jpg]
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Denke mal nicht, oder? :evil:

@ Calesca: Aber was machen die denn mit deiner milchzuckerfreien Schoki?
EDIT: Die schmeckt doch nicht soi gut, oder?
Ist Unmögliches denkbar? Und wenn ja, warum Pfefferminztee?
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Bitterschoki kann ich, begrenzt, auch ganz gut naschen.

Ich befürchte ja, dass diese Abführmittel-Geschichte vorsätzliche Körperverletzung sein könnte. :think:
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Und das klauen deiner Schoko ist gewerbsmäßiger Diebstahl!

Und wenn man auch noch auf die Schoko drauf geschrieben hat "Nicht ESSEN!"? - dann ist es nicht mal fahrlässig...
[Bild: missriva.jpg]
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(06.08.2010, 08:39)Asgrimm schrieb: Und das klauen deiner Schoko ist gewerbsmäßiger Diebstahl!
"Gerwerbsmäßig"? Wenn man Schokolade zum eigenen Verzehr klaut, dann ist das der frühere Mundraub, heute "Diebstahl geringwertiger Sachen". Für gewerbsmäßigen Diebstahl müßte das ja zur Gewinnerzielung und mit einiger Kontinuität passieren... und ich glaube kaum, daß der Schokoladendieb diese weiterverkaufen wollte - das schmeckt ja nicht. ;)

(06.08.2010, 08:39)Asgrimm schrieb: Und wenn man auch noch auf die Schoko drauf geschrieben hat "Nicht ESSEN!"? - dann ist es nicht mal fahrlässig...
Wenn Du den Vorsatz hast, jemanden (Unbekanntes) damit zu verletzen, dann hilft Dir das nicht. Wenn Du Landminen auf Deinem Grundstück vergräbst und der Einbrecher drauftritt, dann bist Du ja auch dran, egal ob Du "Nicht einbrechen" an den Gartenzaun geschrieben hast oder nicht. - Bei der Schokolade dürfte es nicht anders sein. Man könte sich allenfalls drüber unterhalten, ob eine Beschriftung "Achtung, vergiftet!" genügt. - Wenn Du das auf alle Deine Schokolade prophylaktisch schreibst, auch auf die, die Du selbst ißt, reicht es jedenfalls irgendwann nicht mehr. Denn dann kannst Du nicht mehr davon ausgehen, daß der Dieb diese Beschriftung noch ernst nimmt. :D
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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Das sieht mir nach so einem Interpretations-Ding aus, woran sich auch Anwälte erstmal die Zähne ausbeißen.
Wenn ich jetzt aber auf AbführmittelSchoki stehe und diese liegenlasse, sie dann geklaut wird und der Typ mich verklagt - dann ist es doch aber keine Körperverletzung mehr sondern nur ein Fall von "dumm gelaufen" (im wahrsten Sinne des Wortes), oder nicht? :think: Hm ...
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Klar kann man keine Sprengfalle auf seinen Grund aufbauen!

Aber wo ist denn die Körperverletzung bei Abführmittel?

Wenn ich zur Polizei gehe und den Diebstahl eines Schokostücks anzeige wird nicht die CSI Schoko-lade kommen.
Der Polizist wird bei mir eher sagen "Schodet ehrnan eh ned" anstatt eine Anzeige aufzunehmen....

Und ich schätze genau das selbe wird bei dem Abführmittel sein. Es geht ja nur darum, das man dann weiß, wer der Langfinger ist.

Übrigens kenne ich Leute, die sich als "Dessert" diese Bananencreme (Abführmittel) genehmigt haben um nicht zu zu nehmen. :silly:
[Bild: missriva.jpg]
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(06.08.2010, 09:24)Calesca schrieb: Wenn ich jetzt aber auf AbführmittelSchoki stehe
Äh.. ja, das solltest Du dann unbedingt dem Richter zu verklaren versuchen, daß Du nur auf Abführmittel-Schokolade stehst. :D

(06.08.2010, 10:07)Asgrimm schrieb: Aber wo ist denn die Körperverletzung bei Abführmittel?
Das ist ein schädlicher Stoff, der den natürlichen Verdauungsprozeß im Körper gezielt schädigt. Außerdem haben solche Medikamente immer Nebenwirkungen. Das ist bestimmt eine Körperverletzung.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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Da würde ich Zurgrimm zustimmen.
Ich bin zwar kein Jurist und habe mit dem Thema sehr wenig bis gar nichts am Hut, war aber in der Schule schon recht gut im Interpretieren solcher Texte. Würde in die Logik der Gesetzgebung sehr gut hinein passen! Vermutlich sogar vorsätzliche Körperverletzung...
Und Tod grinste, genau genommen blieb ihm aber auch gar nichts anderes übrig...
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Wobei man auf der anderen Seite auch (drastische) Maßnahmen ergreifen darf, um Verbrecher in ihren Tun zu behindern. Ich hab ein wenig gegoogelt, damit meine Aussage nicht völlig unqualifiziert ist und bin dabei über den "Notstand" (allerdings über teilweise unterschiedliche Erklärungen, also kann es gut sein, dass ich voll den Mist verzapfe... :D) gestolpert: Wenn eine aktuelle Gefahr für Leben, Leib oder Eigentum besteht, darf man rechtswidrige Handlungen begehen, um sein Leben/Leib/Eigentum zu schützen.

Wenn ich das richtig verstanden habe und man einen überzeugenden Anwalt findet, könnte Calesca so ihren Besitz durch Abführmittel schützen lassen. ;)

Aber mal ehrlich: Wer würde sie ernsthaft nach dem Verzehr der Schoki anzeigen? Davon abgesehen könnte man ja immer noch einen gaaaanz unschuldigen Blick aufsetzen und behaupten, dass der Dieb noch irgendwas anderes schlechtes gegessen hat. :D


(ACHTUNG: Den Post nicht allzu ernst nehmen. ;) )
Ist Unmögliches denkbar? Und wenn ja, warum Pfefferminztee?
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:think:
Mit Leuten, die einen dann aber tatsächlich anzeigen, ist aber mit Vorsicht zu begegnen.

Die Körperverletzung wäre immer noch schwer zu beweisen und der Ausgang noch immer ungewiss.
Der Diebstahl hingegen 100% bewiesen, da ja ein Geständnis vorliegt.

Das ist schon ein ziemlicher Kamikaze-Akt :silly:

Von der dabei eingehandelten Vorstrafe her betrachtet, könnte derjenige den anderen auch einfach zusammenschlagen, wenn es das körperliche Kräfteverhältnis zulässt.
[Bild: missriva.jpg]
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Ha, genau, ich nehme präventiv meine Boxhandschuhe mit und hau jedem auf die Nase, der meinem Schlemm-Schrank zu nah kommt. Pech für die anderen, dass fast jeder irgendwann im Laufe des Tages daran vorbei kommt. :P
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