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Urheberrecht (Soundtrack-CD zu DSA2)
#1
und zurgrimm, die soundtracks für DSA2 konnte man sich irgendwo ziehn
ob das legal war weiß ich nicht, wenn nicht dann entschuldige ich mich
wobei ich es seltsam finde, dass mein rechner die manchmal als cd version und manchmal als die midis wiedergibt.
also das selbe stück wird manchmal auf 2 arten abgespielt, in letzter zeit leider häufiger als midi, was hörbare unterschiede birgt

Mod-Edit: Beiträge abgeteilt aus dem Thread Guido Henkel: Das Interview
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#2
Hallo Grumbald,

Grumbald Gurnisson schrieb:und zurgrimm, die soundtracks für DSA2 konnte man sich irgendwo ziehn
ob das legal war weiß ich nicht, wenn nicht dann entschuldige ich mich
da verweise ich Dich mal auf Beitrag #27 des Threads "Nordlandtrilogie Soundtrack Zuordnung". Aus Crystal's dortigem Zitat geht eindeutig hervor, daß das nicht legal ist. In diesem Sinne: Entschuldigung angenommen. ;)

Im übrigen geht es mir ja auch nicht darum, die Sounds irgendwie zu haben, sondern eher um die Soundtrack-CDs als NLT-Memorabilia. Vielleicht stoße ich ja irgendwann doch nochmal bei einem Onlineauktionshaus darauf...

Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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#3
naja, wer sowas hat ist ein fan und fans stoßen solche sachen nicht bei auktionshäusern ab ;)
drum kann man nur warten, bis es legal wird..

anbei, wenn ich die musik doch bei ner legalen spielversion höre, ist es logischerweise legal, warum also nicht auch als playliste?
ich rippe sehr oft gute musiken aus spielen um sie auch aufn desktop anhören zu können, z.b. rome, medieval NWN usw...
das sollte doch eig. legal sein..
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#4
Hallo Grumbald,

Grumbald Gurnisson schrieb:anbei, wenn ich die musik doch bei ner legalen spielversion höre, ist es logischerweise legal, warum also nicht auch als playliste?
ich rippe sehr oft gute musiken aus spielen um sie auch aufn desktop anhören zu können, z.b. rome, medieval NWN usw...
das sollte doch eig. legal sein..
von Deiner eigenen CD zum privaten Gebrauch ist das wohl zumeist legal (wenn Du keinen Kopierschutz umgehst). Aus dem Internet herunterladen ist aber nicht legal, da eine zum kostenlosen Download ins Internet gestellte Version im Gegensatz zu Deiner eigenen CD eine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" ist. Zumindest für Filme hab' ich das mal so gelesen. Für Musik dürfte es wohl dasselbe in Grün sein. Ganz genau kann Dir das aber wohl nur ein Urheberrechtler sagen.

Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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#5
Zurgrimm schrieb:von Deiner eigenen CD zum privaten Gebrauch ist das wohl zumeist legal (wenn Du keinen Kopierschutz umgehst).

Wenn man einen Kopierschutz einer originalen (seiner eigenen) CD umgeht, macht man sich normalerweise nicht strafbar, sofern der Gebrauch im privaten bleibt. Wenn ich die Tür meines eigenen Autos aufbreche, mache ich mich ja noch lange nicht strafbar. ;)
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#6
Pergor schrieb:Wenn ich die Tür meines eigenen Autos aufbreche, mache ich mich ja noch lange nicht strafbar. ;)
Hehe,

also da wäre ich mir nicht so ganz sicher. Ein Bekannter hat sein eigenes Auto geknackt und wurde auch prompt von der Polizei einkassiert :silly:. Leider kann ich gerade nicht sagen, ob die Anzeige, die der Augenzeuge gemacht hat, auch eine Strafe nach sich gezogen hat ...
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#7
Pergor schrieb:Wenn man einen Kopierschutz einer originalen (seiner eigenen) CD umgeht, macht man sich normalerweise nicht strafbar, sofern der Gebrauch im privaten bleibt. Wenn ich die Tür meines eigenen Autos aufbreche, mache ich mich ja noch lange nicht strafbar. ;)
Da liegst du leider falsch, es ist ausdrücklich verboten jedliche Art von Kopierschutz ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu umgehen. Auch die legalen Privatkopien werden dadurch eingeschränkt. Bei Computerprogrammen gilt die Einschränkung der Privatkopie nicht, aber ausdrücklich bei Bild- und Tonträgern.
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#8
Hallo Pergor,

Pergor schrieb:Wenn man einen Kopierschutz einer originalen (seiner eigenen) CD umgeht, macht man sich normalerweise nicht strafbar, sofern der Gebrauch im privaten bleibt. Wenn ich die Tür meines eigenen Autos aufbreche, mache ich mich ja noch lange nicht strafbar. ;)
nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. ;) Das Schloß Deines Autos ist auch nicht installiert, um Dich vom Betreten abzuhalten, der Kopierschutz auf Deiner CD aber schon, um Dich von der Vervielfältigung abzuhalten... beim Auto bist Du auch eher weniger im Bereich des Urheberrechts, bei der Musik-CD hingegen schon.

Soweit ich das nach Lektüre des UrhG überblicke, machst Du Dich durchaus strafbar, wenn Du Musik unter Umgehung des Kopierschutzes einer CD rippst. Die Strafbarkeit richtet sich nach § 106 UrhG, nach dem u.a. das Vervielfältigen jenseits der gesetzlich zugelassenen Fälle unter Strafe steht. Gesetzlich zugelassen ist nach § 53 Abs. 1 UrhG die Vervielfältigung zu privaten Zwecken von einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage. Darunter würde Deine Original-CD an sich fallen. Nach § 95a UrhG darf man aber keine Kopierschutzvorrichtungen umgehen. Davon sind nach § 95b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 lit. a UrhG die Privatkopien nach § 53 Abs. 1 UrhG zwar ausgenommen (der Hersteller muß dann sogar eine Vorrichtung zum Umgehen seines eigenen Kopierschutzes bereitstellen), aber eben nur insoweit, als daß "Vervielfältigungen auf Papier oder einen ähnlichen Träger" betroffen sind. Darunter wird man weder eine CD oder DVD, noch eine Festplatte fassen können. Ergo dürftest Du Dich nur solange nicht strafbar machen, wie Du als Vorlage eine CD ohne Kopierschutz verwendest. Enthält sie einen Kopierschutz, machst Du Dich aber trotzdem starfbar.

Wie gesagt, ich bin kein Urheberrechtler, daher sind diese Angaben ohne Gewähr. Aber das ist so ungefähr das, was ich sowohl im Internet (z.B. bei PC-Welt.de), als auch aus eigener Gesetzeslektüre ersehe.

Damit entfernen wir uns aber schon wieder ein ganzes Stück vom Thema des Threads.

Gruß
Zurgrimm

EDIT: Irgendeiner ist immer schneller und wenn's ein Borbaradwurm ist...
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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#9
Borbaradwurm schrieb:[...]es ist ausdrücklich verboten jedliche Art von Kopierschutz ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu umgehen. Auch die legalen Privatkopien werden dadurch eingeschränkt. Bei Computerprogrammen gilt die Einschränkung der Privatkopie nicht, aber ausdrücklich bei Bild- und Tonträgern.

Ist das so? Also aus meiner Sicht entbehrt das jeglicher Logik. Solange man dem Rechtsinhaber (oder irgend jemand anderem) nicht in irgendeiner Weise finanziell oder anderweitig schadet, sollte es einem frei gestellt sein, was man mit seinem Eigentum (sprich seinen Bild- und Tonträgern) macht. Finde ich gelinde gesagt bescheuert. :down:

Oder kann jemand diesen Irrsinn plausibel erklären, bzw. Szenarien aufzeigen, aufgrund derer ein Verbot einer solchen Umgehung des Kopierschutzes tatsächlich Sinn macht?
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#10
Das ist ganz simpel...(wenn ich es auch trozdem albern finde!) Das Auto gehört dir und du beschädigst das Auto... Bei der CD/DVD gehört dir der Datenträger selbst, dessen Inhalt aber nicht! Klingt zwar nach Haarspalterrei ist aber so...
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#11
Hallo,

das ist hier erstens off-topic und zweitens kommen wir damit in den Bereich einer (in diesen Foren nicht gewünschten) politischen Diskussion um das richtige Maß an Urheberrechtsschutz. Ich würde daher vorschlagen, das an dieser Stelle auf sich beruhen zu lassen. ;)

Gruß
Zurgrimm

EDIT: Kommentar stammt von vor der Abtrennung in einen eigenen Thread.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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#12
Fury schrieb:Das ist ganz simpel...(wenn ich es auch trozdem albern finde!) Das Auto gehört dir und du beschädigst das Auto... Bei der CD/DVD gehört dir der Datenträger selbst, dessen Inhalt aber nicht! Klingt zwar nach Haarspalterrei ist aber so...

Das ist aber doch überhaupt keine Erklärung dafür. Ich knacke das Auto ja nicht auf, um es zu kopieren und weiter zu verkaufen, sondern weil ich meinen Schlüssel verloren habe (um mal ein blödes Beispiel zu nennen). Das ist nicht I**egal, weil es mein Eigentum ist! Und nun würde mich mal gerne interessieren, wo der illegale Aspekt liegt, wenn ich eine kopiergeschützte CD/DVD ausschließlich zu privaten Zwecken rippe, sei es auch nur aus Gründen der Bequemlichkeit. Ob mir der Inhalt nun "gehört" oder nicht, ist da doch nach meinem Verständnis vollkommen belanglos.
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#13
Pergor schrieb:Ist das so? Also aus meiner Sicht entbehrt das jeglicher Logik.

Um es (hoffentlich) zu beenden: Diese Prämisse ist falsch. Logik und Recht haben ungefähr soviel miteinander zu tun wie Altfranzösische Literatur und Physik.
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#14
Hallo,

wie ich schon schrieb, der Vergleich ist von vornherein falsch. Das Auto ist Dein Eigentum. Was Du damit tun darfst, beurteilt sich nach dem Sachenrecht (steht im BGB). Der Inhalt der CD (Musik) gehört Dir nicht. Du hast nur eine nicht ausschließliche Lizenz zur einfachen privaten Nutzung erworben. Das hat nichts mit Sachenrecht, sondern mit Urheberrecht zu tun. Das Schloß Deines Autos existiert in Deinem Interesse, um Fremde vom Zugriff auf die Fahrgastzelle abzuhalten. Natürlich kannst Du das aufbrechen, damit machst Du Dich nicht strafbar. Der Kopierschutz auf Deiner CD existiert aber gerade, um Dich und andere vom Zugriff auf die Daten in einer Deine Lizenz überschreitenden Weise abzuhalten. Es ist nicht "Dein" Kopierschutz und er schützt auch nicht Dein Eigentum. Er schützt fremdes (geistiges) Eigentum vor Dir und anderen. Das ist der Unterschied.

Der Grund dafür, daß man Kopierschutzvorrichtungen nicht umgehen darf, liegt gerade darin, daß das massenweise Kopieren von (vor allem) Unterhaltungsmedien verhindert werden soll. Daran besteht hinsichtlich des Konsumenten nach Meinung des Gesetzgebers wohl einfach kein hinreichend legitimes Bedürfnis, daß eine weitere Einschränkung der Nutzungs- und Verwertungsrechte der Urheber rechtfertigt.

Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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#15
Pergor schrieb:Ob mir der Inhalt nun "gehört" oder nicht, ist da doch nach meinem Verständnis vollkommen belanglos.
Du erwirbst mit dem Kauf des Datenträgers lediglich das Nutzungsrecht, aber nicht das Eigentum. Eigentümer bleibt der, der die Rechte am Urheberrecht hat. Wenn du den Datenträger verkaufst, verkaufst du nur das Nutzungsrecht weiter, aber nicht das Eigentum.
Insofern ist der Verkäufer verpflichtet, alle Sicherheitskopien und Festplatteninstallationen zu löschen, wenn er dieses Nutzungsrecht weitergibt.

Als Besitzer des Nutzungsrechts darf man sich Sicherheitskopien für den eigenen Gebrauch anfertigen, sofern kein Kopierschutz dabei geknackt werden muss und das Original vorhanden ist.
Im Falle des Verkaufs darf die Sicherheitskopie dem Original beigelegt werden, jedoch ausschließlich kostenlos.
Zum NLT-Wiki: http://nlt-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php , Zum Drakensang-Wiki: http://drakensang-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php
KEIN SUPPORT per E-Mail, PN, IRC, ICQ! Lest die Regeln und benutzt das Forum für sämtliche Anfragen! KEINE persönliche Betreuung!
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#16
na da hab ich ja was vom zaun gebrochen O.o
ich hab die soundtracks schlickt mit windows mediaplayer von der cd kopiert
ob da nun kopierschutz war, kann ich nicht sagen aber ich vermute mal das gegenteil, da ich nicht glaube, dass microsoft dem mediaplayer möglichkeiten der illegalität einräumt
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#17
Crystal schrieb:Du erwirbst mit dem Kauf des Datenträgers lediglich das Nutzungsrecht, aber nicht das Eigentum.

Ja, und gerade in diesem Nutzungsrecht ist man doch eingeschränkt. Die Musik, die ich immer wieder regelmäßig höre, habe ich auch in mp3-Format auf meinem PC und die spiele ich dann in meinem Player ab. Ich nutze sie. Und wenn mir dann untersagt wird, die Musik einer CD, die ich erworben habe, als mp3 auf meinen PC zu spielen, sehe ich persönlich mich in meinem Recht als Verbraucher eingeschränkt. Angenommen ich kaufe ein Album von Interpret A und eines von Interpret B als CD. Und nun möchte ich aus diesen beiden Alben eine kleine Zusammenstellung der besten Lieder haben (sprich: brennen). Dann ist mir das gar nicht möglich, weil mir verboten wird, die Musik auf meinen PC zu spielen. Und das finde ich nicht in Ordnung. Daher auch meine Nachfrage, bzw. meine Unwissenheit in diesem Punkt.

Crystal schrieb:Wenn du den Datenträger verkaufst, verkaufst du nur das Nutzungsrecht weiter, aber nicht das Eigentum. Insofern ist der Verkäufer verpflichtet, alle Sicherheitskopien und Festplatteninstallationen zu löschen, wenn er dieses Nutzungsrecht weitergibt.

Ja, das ist ja auch sinnvoll. Mein Standpunkt war aber folgender: Ich habe mit dem Kauf der CD das Recht, die entsprechende Musik zu nutzen. Und zwar auf die Art und Weise, die mir gefällt, und das solange, wie ich auch im Besitz der entsprechenden (Original-)CD bin. Dem ist aber scheinbar nicht so. Das ist in meinen Augen gänzlich wiedersprüchlich und das führte bei mir zu dieser falschen Annahme.

Nun gut, dann belassen wir es dabei...
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#18
Pergor schrieb:Und wenn mir dann untersagt wird, die Musik einer CD, die ich erworben habe, als mp3 auf meinen PC zu spielen, sehe ich persönlich mich in meinem Recht als Verbraucher eingeschränkt. Angenommen ich kaufe ein Album von Interpret A und eines von Interpret B als CD. Und nun möchte ich aus diesen beiden Alben eine kleine Zusammenstellung der besten Lieder haben (sprich: brennen). Dann ist mir das gar nicht möglich, weil mir verboten wird, die Musik auf meinen PC zu spielen.
Du darfst dabei einen wesentlichen Unterschied zwischen Audio-CD's von damals und heute nicht vergessen. Heutige Audio-CD's haben meistens einen Kopierschutz (keine Ahnung, hab schon lang keine mehr gekauft) und die älteren haben keinen. :)

Eine "Best of..." von ungeschützten Audio-CD's zu brennen, wäre für dich persönlich erlaubt. Von analogen Quellen (Schallplatten, Musikcassetten) sowieso, da sie auch keinen Kopierschutz hatten.

Digitale Kopien (also von DVD oder CD auf eine eigene CD) sind nicht erlaubt, wenn man dabei den Schutz umgehen müsste. Dagegen sind Aufnahmen von einer digitalen Quelle auf ein analoges Ziel erlaubt, weil es keine 1:1-Kopie mehr darstellt (Qualitätsverlust).
Die Wandlung von digitalen Audiotracks in eine digitale Musikdatei (z.B. mp3) stellt dagegen eine 1:1-Kopie dar.

So war es jedenfalls die ganze Zeit über schon. Kann sein, dass das Gesetz dahingehend schon wieder gelockert wurde. Auf alle Fälle darf die Anzahl der Kopien keine haushaltsüblichen Mengen übersteigen. Man darf also nicht unbegrenzt Kopien herstellen, auch wenn man im Besitz des Originals ist.
Und wenn man das Original verkauft, muss eine vorhandene Kopie kostenfrei beigelegt oder vernichtet werden (das wollte ich oben schon schreiben, mache es dafür hier). :)
Zum NLT-Wiki: http://nlt-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php , Zum Drakensang-Wiki: http://drakensang-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php
KEIN SUPPORT per E-Mail, PN, IRC, ICQ! Lest die Regeln und benutzt das Forum für sämtliche Anfragen! KEINE persönliche Betreuung!
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#19
Crystal schrieb:Digitale Kopien (also von DVD oder CD auf eine eigene CD) sind nicht erlaubt, wenn man dabei den Schutz umgehen müsste. Dagegen sind Aufnahmen von einer digitalen Quelle auf ein analoges Ziel erlaubt, weil es keine 1:1-Kopie mehr darstellt (Qualitätsverlust).
Die Wandlung von digitalen Audiotracks in eine digitale Musikdatei (z.B. mp3) stellt dagegen eine 1:1-Kopie dar.

Wie sieht's denn dann aus, wenn man die Audiotracks in 128kbit-MP3 umwandelt? Als CD-Qualität gelten 192kbit, also ist hier ein Qualitätsverlust vorhanden und demnach ist es keine 1:1-Kopie mehr. Klar, bei kopiergeschützten CDs muss man immer noch den Schutz umgehen, was ja das eigentlich Böse ist. Aber wenn die CD "copy protection free" ist, müsste das nach deiner Aussage erlaubt sein, oder?
Great people care.
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#20
Boneman schrieb:Wie sieht's denn dann aus, wenn man die Audiotracks in 128kbit-MP3 umwandelt? Als CD-Qualität gelten 192kbit,
Ich glaube, dass 128KBit bereits CD-Qualität entspricht...Zumindest war das früher so.

Boneman schrieb:Klar, bei kopiergeschützten CDs muss man immer noch den Schutz umgehen, was ja das eigentlich Böse ist. Aber wenn die CD "copy protection free" ist, müsste das nach deiner Aussage erlaubt sein, oder?
Natürlich. Wenn kein Kopierschutz vorhanden ist, machst du dich auch nicht strafbar, sofern du die Kopie selbst benutzt. :) Alles, was unterhalb 128 Kbit liegt, dürfte erlaubt sein. Will aber dafür nicht die Hand ins Feuer legen.

Fürs Protokoll: Ich bin kein Anwalt und meine Aussagen spiegeln nur mein eigenes Verständnis wider und dienen keiner verbindlichen Rechtsberatung.
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