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Zum Meckern!
Wolverine schrieb:Nun, sie ist zumindest meiner Meinung, dass es ohne die Unterstützung der Rechteverwerter eben doch nicht geht, und Bonemans schöne neue Welt der Direktvermarktung dem "Zusehen des Zustandekommens eines Verkehrsunfalls" gleichkommt. Damit bricht ein wichtiges Argument in der Diskussion gegen die Verwerter in sich zusammen.
Leider muss ich dir mitteilen, dass ich diesen Seitenhieb als unangebracht empfinde. (Bei weitem nicht als einziges, aber es betrifft mich, daher erlaube ich mir den Hinweis an dieser Stelle.)

Wolverine schrieb:Nein, wie Deine Quelle selbst erklärt, handelt es sich nicht um Raub, sondern um Diebstahl oder Unterschlagung; und das sind die Delikte, die man auch bei Urheberrechtsverletzungen ins Spiel bringt . Daher halte ich die ungenaue Bezeichnung der Raubkopie für erträglich, wenn auch juristisch falsch.
Das Problem ist, dass es keine zufällig entstandene Bezeichnung ist, sondern ein bewusst gewählter Propagandabegriff mit psychologischer und emotionaler Wirkung. Auf neusprech.org heißt es:
neusprech.org schrieb:Wenn jene, die so gern vom rechtsfreien Raum Internet reden, rechtliche Begriffe so missbrauchen, müssen sie sich nicht wundern, wenn ihnen niemand mehr zuhört.
Auch im Wikipedia-Artikel wird der Begriff "Raubkopie" als dysphemisch beschrieben. Natürlich werden dann "Gegendysphemismen" wie "Content-Mafia", etc. kreiert.

(25.03.2012, 13:18)Rabenaas schrieb:
(25.03.2012, 12:16)Wolverine schrieb: Nenn doch mal ein Wort, dass das illegale Kopieren besser beschreibt!
"illegales Kopieren"
Schwarzkopie is the new Raubkopie.
Great people care.
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(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Nein, das kann man schon deshalb praktisch nicht (mehr), weil entsprechende Geräte und Medien (VHS-Kassetten, MCs) nicht mehr hinreichend verfügbar sind.
Also zumindest hier in Deutschland sind sowohl leere MCs/Musikanlagen mit Tapedecks sowie VHS-Cassetten/Aufnahmegeräte noch überall reichlich verfügbar. Konnte mich selbst davon überzeugen, als ich im lokalen Elektronikmarkt für meine Eltern einen Ersatz für den kaputten Uralt-Videorekorder gekauft habe. Auch die Suche nach einer Kompaktanlage mit Tapedeck vor einiger Zeit hat genug Möglichkeiten gebracht. Ob man mit dem Gerät meiner Eltern von DVD auf VHS überspielen kann, weiss ich nicht, aber zur Not könnte man ja abfilmen oder aus dem Fernsehen aufnehmen.

(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Und rechtlich wäre es evtl. auch nicht so einfach, eine richtige 1:1 Kopie zu machen. Denn wenn es (noch) ein Gerät gäbe, das von DVD auf VHS überspsielt, müßte es dafür wahrscheinlich auch schon den Kopierschutz der DVD umgehen.
Wie gesagt, abfilmen für den privaten Bereich ist erlaubt, und bessere Qualität bekam man früher auch nicht.
Im Übrigen finde ich die Kopierschutzregel auch nicht sinnvoll, ich würde lieber bei der Weitergabe an Dritte ansetzen, aber das dürfte juristisch nicht so leicht zu definieren sein.
Es gab übrigens mal den Versuch mittels DAT die alten analogen Kopiereffekte in die digitale Welt zu übertragen, indem man nur eine Generation von Kopien zugelassen hat. Aber das System wurde als Gängelei empfunden und hat sich nicht durchgesetzt. Deine hehren Ansichten über das, was möglich sein sollte, werden also von der weit überwiegenden Mehrheit nicht geteilt. Diese will freies unbegrenztes Kopieren, was sicherlich mit ein Grund für die heutigen Debatten zur Privatkopie ist.

(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Die Frage, ob solche Kopien auch weitergegeben werden dürfen, wurde erst später in Gerichtsverfahren geklärt, und basierend auf der Tatsache, dass man das in einem Haushalt ohnehin nicht trennen kann, pragmatisch geregelt. Es war dort übrigens nur vom engsten Familien- und Freundeskreis die Rede!
Davon rede ich ja auch nur: Jeder sollte das Recht haben, jedes Werk für sich und seinen engsten Familien- und Freundeskreis in wenigen Exemplaren zu vervielfältigen. Ich habe nie gesagt, daß man darüber hinausgehen sollte.
Aber das ist doch auf analoger Basis weiterhin problemlos möglich? :think:


(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb:
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: Noch nie konnten so viele Menschen erreicht werden, wie heute. Es muß eben nur gelingen, sie zu "Kunden" zu machen,
Schon richtig, aber wenn ich sie zu meinen Kunden mache, nehme ich sie anderen als Kunden weg! Oder hast Du unendliche Mittel, um überall Kunde zu werden?
Ich hatte "Kunde" bewußt in Anführungszeichen gesetzt und noch erklärende Sätze angefügt. Es ist eben nicht gemeint, daß jedermann für jeden einzelnen Werkgenuß ein Entgelt zahlen muß. Daher stellt sich diese Frage nicht.
Doch, die Frage stellt sich schon, weil Du von so viel besseren Möglichkeiten für die Hersteller augegangen bist: die gibt es defakto aber nicht, da das Budget der Kunden begrenzt ist. Es ist nur eine neue Eskalationsstufe des Verteilungskampfes erreicht.

(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb:
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: womit ich meine, daß sie einen Gegenwert für den Werkgenuß leisten müssen. Das kann aber m.E. nicht auf die bisherigen Formen des analogen Zeitalters begrenzt bleiben. Die Notwendigkeit für jeden, einen eigenen Originaldatenträger erwerben zu müssen, ist m.E. nicht zukunftsfähig,
Von Originaldatenträger redet auch niemand, nur von einer gültigen Lizenz für jeden, der es privat hören will, und dem stimmst Du im ersten Satz ja auch zu!
Nein, denn ich habe nicht gesagt, daß der Gegenwert für jeden Klick, also den einzelnen Werkgenuß erfolgen sollte. Ich spreche mich für ein System der pauschalierten Vergütung aus. Das könnte z.B. auch wie eine Steuer nach persönlicher Leistungsfähigkeit bemessen werden, anstatt nach konkreter Anklickhäufigkeit... da ist verschiedenes denkbar (ohne daß ich eine Ideallösung habe). Es muß nur für die Künstler und Verwerter hinterher ein angemessener "Topf Geld" da sein, der verteilt werden kann.
Au ja, lass uns das möglichst kompliziert machen. Persönliche Leistungsfähigkeit ist schonmal gut, das beinhaltet einen guten Umverteilungsaspekt. Häufigkeit der Klicks könnte man noch weiter differnzieren, das sollte logarithmisch und nicht linear gewertet werden, außerdem relativ zu den Gesamtklicks des Einzelnen und angepasst an die Klicks in der jeweiligen Alters- und Sozialklasse. Und dann könnte man es auf die Freizeit normieren: Wer viel schläft/arbeitet, dessen Klicks sollten mehr wert sein, als die von jemandem, der den ganzen Tag konsumiert. Außerdem sollte man gegenrechnen, wenn jemand noch andere Kulturleistungen konsumiert, also z.B. ins Theater geht. In der Zeit kann er die Flatrate ja nicht nutzen. Da richten wir am besten schonmal ne Behörde mit 10000 Mitarbeitern ein, die das ausarbeitet und verwaltet.
Nee, Spass bei Seite, aber das wird niemals auch nur annähernd so gerecht wie das System heute, wo zumindest noch ein großer Teil des Geldes direkt für ein bestimmtes Produkt ausgegeben wird. Spätestens, wenn nach der ersten Verteilungsrunde feststeht, dass viele Künstler wie heute bei der GEMA quasi leer ausgehen, weil sie für ihre Registrierung erstmal zahlen mussten, und der Grossteil an die üblichen Verdächtigen geht, gibt es unendliche Diskussionen.

(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Aber dann bleibt noch das Problem, dass ich vom Staat verordnet bekomme, wieviel ich (mindestens) in Kultur zu investieren habe. Aus meiner Sicht eine enorme Bevormundung.
Schon, aber das finde ich hinnehmbar. Jetzt wirst Du wenn Du einen Kopierer oder einen DVD-Brenner kaufst, ja auch bevormundet, wieviel Du dabei an Geräteabgabe zahlen mußt. Und wenn Du einen Fernseher hast, wirst Du bevormundet, wieviel Du für den Genuß der öff.-rechtl. Sender auszugeben hast (GEZ). Das ist bei pauschalen Vergütungsformen systemimmanent.
und weil es diese schlechten Konzepte eh schon gibt, willst Du jetzt noch mehr davon einführen? Leuchtet mit nicht so ganz ein!

(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Daneben kann freilich der Einzelvertrieb von Datenträgern (etwa für Sammler und Liebhaber) bestehen bleiben, so daß keine völlige Gleichschaltung erfolgt.
Immerhin keine völlige Gleichschaltung. Mir wäre überhaupt keine Gleichschaltung lieber! Warum muss man das in so ein Zwangskorsett quetschen?

(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Das sind aber doch nur Anpassungen an die Gegebenheiten. Wo in Deinen Beispielen wurde denn ein bestimmtes Recht aufgrund von technischen Neuerungen grundsätzlich abgeschafft? Das ist aber unterm Strich das, was mit dem Urheberrecht passieren soll!
Das Fernabsatzrecht z.B. beschneidet massiv das Recht von (Internet-)Versandhändlern, Vertragserfüllung zu verlangen, weil weritgehende Widerrufsmöglichkeiten bestehen.
und ist, obwohl es viele Ausnahmen zulässt, nach Meinung vieler deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum man sehr vorsichtig sein sollte, wenn man das Recht an die neue Technik anpassen will!

(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Und nein, das Urheberrecht soll nicht abgeschafft werden. Es soll nur im digitalen Bereich von einem Verbietungs- in ein Vergütungssystem für die private Nutzung überführt werden. Wesentliche Teile des Urheberrechts (z.B. das Erstveröffentlichungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) bleiben dabei ganz oder teilweise bestehen.
Aber was Du da übriglassen willst, ist nur noch ein Torso des ursprünglichen Rechts. Unterm Strich bedeutet Deine euphemistisch als "Überführung" bezeichnete Änderung, wie bei den Piraten auch, letzlich eine fast völlige Abschaffung.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Ebenso gibt es keien Änderungen für alles, was nicht digital verfügbar ist. Das ist auch nichts anderes, als eine "Anpassung an die Gegebenheiten", nämlich die des digitalen Zeitalters. - In anderen Bereichen des geistigen Eigentums ist die private Nutzung übrigens ohnehin völlig frei, so z.B. im Patentrecht ( § 11 Nr. 1 PatG).
Nein, es ist schon sehr viel mehr, als eine kleinere Anpassung. Das Recht auf Eigentum ist übrigens ein Grundrecht, daher sollte man hier besonders vorsichtig sein, wenn man es auch nur in geringem Maß beschneiden will!

(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Anpassungen schon, aber das deswegen (Grund-)Rechte über Bord geworfen werden, lehne ich ab.
Ich auch: Das Überbordwerfen ganz wesentlicher Teile des Rechts auf die Privatkopie. Das ist kein Grundrecht, aber ein sinnvolles Recht, das erhalten (bzw. wiedereingeführt) werden sollte. Und das Grundrecht des geistigen Eigentums hat keinen von der Verfassung fix vorgegebenen Inhalt, es ist vom Gesetzgeber unter Berücksichtigung aller schutzwürdiger Interessen auszugestalten.
Ich vesteh Dich da echt nicht, weil ich nicht sehe, wo dieses alte Recht beschnitten worden ist. Ja, aus meiner Sicht sollte man das mit der Umgehung eines Kopierschutzes wieder rückgängig machen aber sonst ?

(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Ein gutes Beispiel ist doch, dass ihr in diesem Forum Beleidungen auch nicht deshalb lascher als im normalen Leben handhabt, weil sie durch Annonymität etc. einfacher geworden sind! Ihr hab euch den sich ändernden Gegebenheiten auch nicht angepasst!
Ich will ja auch Urheberrechtsverletzungen nicht erlauben, weil sie heute einfacher geworden sind. Ich will nur auf den Prüfstand stellen, was heute noch als Verletzung angesehen werden sollte, wie weit also die Verleihung des Ausschließlichkeitsrechts für Werkschaffende überhaupt reichen sollte (und wo vielleicht eine andere Form der Entlohnung genügt). - Bei Beleidigungen werden ja auch nur solche beanstandet, die nach heutigen Vorstellungen verwerflich sind. Durch die gewachsene Bedeutung der freien Meinungsäußerung in unserer offenen Gesellschaft ist in der Hinsicht heute wesentlich mehr erlaubt (z.B. an Äußerungen gegenüber Politikern), als vor 50 Jahren. Die Interessen - Schutz der Ehre, Meinungsäußerung - werden da auch immer wieder neu austariert.
Es wird aber nur austariert, welche konkreten Wörter welche Beleidigungsstufe erreichen. Außer bei Personen des öffentlichen Rechts ist da meines Wissen auch nicht viel geändert worden, wie die Urteile im Straßenverkehr zeigen: Alles was anstößig wirken kann, wird geahndet. Punkt. Dass heutzutage viele Wörter im Kinderfernsehen schon gang und gäbe sind, ändert da nichts dran! Mein Recht, nicht beleidigt zu werden, ist in keinster Weise beschnitten worden.



(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Und warum machst Du das ausgerechnet am Wörtchen "digital" fest? Warum lässt Du das nicht den Künstler selbst frei entscheiden?
Zum einen, weil ich in diesem Bereich den größten Handlungsbedarf sehe, weil hier das Recht auf Privatkopie bereits unter die Räder gekommen ist. Zum anderen, weil ich es für eine sinnvolle Abgrenzung halte vor dem Hintergrund des im vorigen Abschnitt Geschriebenen.

Außerdem möchte ich es nicht den Künstler entscheiden lassen, weil zur Durchsetzung dieser Entscheidung die freie Benutzbarkeit des Internet gefährdet wird (momentan durch ACTA).

Also bist Du bereit, ein Grundrecht zugunsten einer besseren Benutzbarkeit zu opfern? Erscheint mir nicht als sinnvolle Abwägung von Interessen! Ich bin sehr wohl der Meinung, dass ein Künstler das recht hat, ein Bild (zu Werbezwecken) ins Internet zu stellen und klar dazuzuschreiben, dass es nur betrachtet, aber nicht weiterverbreitet werden darf. Das Google Urteil betraf ja nur Thumbnails, die nicht im Ansatz die gleiche Qualität hatten und auch nur zum Zwecke einer Suche angelegt werden durften.
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(25.03.2012, 13:56)Boneman schrieb:
Wolverine schrieb:Nun, sie ist zumindest meiner Meinung, dass es ohne die Unterstützung der Rechteverwerter eben doch nicht geht, und Bonemans schöne neue Welt der Direktvermarktung dem "Zusehen des Zustandekommens eines Verkehrsunfalls" gleichkommt. Damit bricht ein wichtiges Argument in der Diskussion gegen die Verwerter in sich zusammen.
Leider muss ich dir mitteilen, dass ich diesen Seitenhieb als unangebracht empfinde. (Bei weitem nicht als einziges, aber es betrifft mich, daher erlaube ich mir den Hinweis an dieser Stelle.)
Tut mir leid, wenn Du das als unangebrachten Seitenhieb empfunden hast, aber so war es nicht gemeint. Du hattest nur gerade von den Möglichkeiten des Direktvertriebs geschwärmt, als ich den Artikel im Spiegel gelesen hatte, der diesen mit obigen plastischen Worten niedergemacht hat. Und da wollte ich darauf hinweisen, dass eben häufig das, was von außen sehr positiv wirkt, bei genauer Betrachtung gar nicht mehr so toll ist. Und im Falle der Direktvermarktung kommen die Forderungen eben häufig von den Konsumenten, während keiner der Künstler, die ich kenne, ob Musiker oder Schriftsteller, das in Erwägung zieht. Die sehen nämlich auch die Nachteile, während ein Konsument sich durch die Umgehung der Verwerter vor allem günstigere Preise und, ganz altruistisch, auch einen größeren Anteil am Kuchen für die Künstler vorstellt (außerdem dreht man natürlich der Content-Mafia eine Nase).

(25.03.2012, 13:56)Boneman schrieb:
Wolverine schrieb:Nein, wie Deine Quelle selbst erklärt, handelt es sich nicht um Raub, sondern um Diebstahl oder Unterschlagung; und das sind die Delikte, die man auch bei Urheberrechtsverletzungen ins Spiel bringt . Daher halte ich die ungenaue Bezeichnung der Raubkopie für erträglich, wenn auch juristisch falsch.
Das Problem ist, dass es keine zufällig entstandene Bezeichnung ist, sondern ein bewusst gewählter Propagandabegriff mit psychologischer und emotionaler Wirkung. Auf neusprech.org heißt es:
neusprech.org schrieb:Wenn jene, die so gern vom rechtsfreien Raum Internet reden, rechtliche Begriffe so missbrauchen, müssen sie sich nicht wundern, wenn ihnen niemand mehr zuhört.
Auch im Wikipedia-Artikel wird der Begriff "Raubkopie" als dysphemisch beschrieben. Natürlich werden dann "Gegendysphemismen" wie "Content-Mafia", etc. kreiert.
Das mit dem Ursprung tut in meinen Augen nicht viel zur Sache, da der Begriff nicht so krass daneben liegt wie beispielsweise der der "Content-Mafia", was eindeutig mit Mord und Totschalg verbunden ist. Der Begriff des Raubes ist umgangssprachlich so weit gefasst, das er die Schwarzkopie, wenn auch mit Hängen und Würgen, noch abdeckt.

Beispiel:
Wenn ich aufgrund der hereinbrechenden Dunkelheit der Möglichkeit beraubt werde, noch eine Fahrradtour bei Tageslicht zu unternehmen, wird man mit der juristischen Defintion auch nicht sehr weit kommen: Wer hat mir etwas weggenommnen? Wo ist die Gewalt? Was hat man mir weggenommen? Und wo ist das, was man mir genommen hat, jetzt?

(25.03.2012, 13:56)Boneman schrieb:
(25.03.2012, 13:18)Rabenaas schrieb:
(25.03.2012, 12:16)Wolverine schrieb: Nenn doch mal ein Wort, dass das illegale Kopieren besser beschreibt!
"illegales Kopieren"
Schwarzkopie is the new Raubkopie.
Im Gegensatz zu Rabenaas, der sich nicht an meine Frage gehalten hat, in der eindeutig von einem Wort die Rede war, ist das ein sinnvoller Vorschlag.
Zumindest solange, bis sich jemand über die Assoziation mit dem Schwaren Block, Schwarzen Mann oder der CDU beschwert :D

Edit:
Nachtrag:
(25.03.2012, 13:18)Rabenaas schrieb: Die aufgeladene Sprache bewirkt einen chilling effect, und ist darum wichtig.
Zu dem Thema fällt mir gerade ein, dass ich vor ein paar Jahren mal ein Gespräch mit einer Sonderschullehrerin über die Bezeichnung "Behinderter" hatte. Dabei hatte sie sich beschwert, das man offenbar dabei ist, diese Bezeichnung durch positivere Ausdrücke zu ersetzen. Dabei war "Behinderter" selbst vor einigen Jahren schon als neutraler Ersatz für andere, inzwischen negativ konotierte Begriffe eingeführt worden, hat aber inzwischen selbst einen negativen Beiklang erhalten. Ihre Meinung war, dass das alles nicht bringe, da jeder Begriff über kurz oder lang die dahinterstehende Bedeutung übernehmen würde, auch wenn man in absichtlich anders formuliert.

Aus dieser Überlegung heraus würde ich den Chilling Effekt als eher gering einstufen; vermutlich erweckt der Begriff "Raubkopie" längst keine Assoziationen mehr zu gewaltsamen Raub, sondern wird als das verstanden was es ist: Das unberechtigte Kopieren.

[Disclaimer: ich halte in keinem Fall behinderte Menschen für in irgendeiner Form negativ, aber in der Vulgärsprache ist es seit langem normal, Begriffe für körperliche oder geistige Defizite als Schimpfworte zu benutzen. Schon der noch recht harmlose "Trottel" beinhaltet eine Wertung der Fähigkeiten.]

Mir fällt auf, dass das ein gewichtiges Gegenargument zur Orwell'schen Neusprech ist. Muss ich mal ne Weile drüber nachdenken ... .

(25.03.2012, 13:18)Rabenaas schrieb:
(25.03.2012, 12:16)Wolverine schrieb: Nenn doch mal ein Wort, dass das illegale Kopieren besser beschreibt!
"illegales Kopieren"
Mööp. 0 Punkte.
ein Wort war verlangt, hatte fast vermutet, dass sowas kommt. :D
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(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Deine hehren Ansichten über das, was möglich sein sollte, werden also von der weit überwiegenden Mehrheit nicht geteilt. Diese will freies unbegrenztes Kopieren, was sicherlich mit ein Grund für die heutigen Debatten zur Privatkopie ist.
Ich erhebe nicht den Anspruch, die Meinung der "weit überwiegenden Mehrheit" zu vertreten. ;)

(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Aber das ist doch auf analoger Basis weiterhin problemlos möglich? :think:
Erstens habe ich nicht gesagt, daß ich das auf analoge Kopien beschränken will. Und zweitens stimmt das nicht. Denn zum einen darf man alles, was man im Internet vorfindet nicht (auch nicht analog) kopieren. Und zum anderen halte ich es für illusorisch, daß man in heutiger Zeit noch mit vertretbarem Aufwand analoge Kopien von digitalen Inhalten anfertigen und privat verwenden kann. Den Benutzer darauf zu beschränken halte ich daher für unangemessen, weil die Zeit da einfach drüberhingegangen ist.

(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Doch, die Frage stellt sich schon, weil Du von so viel besseren Möglichkeiten für die Hersteller augegangen bist: die gibt es defakto aber nicht, da das Budget der Kunden begrenzt ist. Es ist nur eine neue Eskalationsstufe des Verteilungskampfes erreicht.
Möglicherweise hatte ich mich in dem Punkt mißverständlich ausgedrückt. Was ich meinte war, daß das digitale Zeitalter Vorteile und Nachteile für Verwerter mit sich bringt. Der Vorteil ist, daß er ungeahnt viele Leute potentiell erreichen kann. Der ist aber untrennbar mit dem Nachteil verbunden, daß er nicht von jedem Einzelnen für jede Benutzung den von ihm gewünschten Preis kassieren kann. Ich sehe das als zwei Seiten einer Medaille. Mit den richtigen rechtlichen Regelungen und Mechanismen kann er am Ende genauso gut oder schlecht dastehen, wie zuvor.

(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Nee, Spass bei Seite, aber das wird niemals auch nur annähernd so gerecht wie das System heute, wo zumindest noch ein großer Teil des Geldes direkt für ein bestimmtes Produkt ausgegeben wird.
Aber das System heute ist ja nicht mehr gerecht für diejenigen, die sich Privatkopien anfertigen wollen.

(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Immerhin keine völlige Gleichschaltung. Mir wäre überhaupt keine Gleichschaltung lieber! Warum muss man das in so ein Zwangskorsett quetschen?
Weil das heutige System dazu führt, daß das Zwangskorsett für alle Internetnutzer noch viel enger wird. Eine Pauschalabgabenlösung ist m.E. das kleinere Übel.

(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Aber was Du da übriglassen willst, ist nur noch ein Torso des ursprünglichen Rechts.
Nein, vor allem deshalb nicht, weil ich die kommerzielle Verwendung und die aktive Weiterverbreitung durch Dritte nicht zulassen würde. Nur den rein privaten Werkkonsum der breiten Masse. Der Problemfall ist dann das private Kopieren von unrechtmäßig ins Internet gestellten Kopien. Und tatsächlich würde ich das straffrei stellen, wenn die Unrechtmäßigkeit nicht offensichtlich war (so war es ja auch mal geregelt).

(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Das Recht auf Eigentum ist übrigens ein Grundrecht, daher sollte man hier besonders vorsichtig sein, wenn man es auch nur in geringem Maß beschneiden will!
Wie ich schon schrieb: Das Grundrecht auf Eigentum ist in seinem Umfang nicht fixiert. Es ist ausfüllungsbedürftig durch den einfachen Gesetzgeber ("normgeprägter Schutzbereich"). Das gilt in besonderem Maße für das immaterielle Eigentum, das von Art. 14 GG zwar auch geschützt, aber nicht in erster Linie gemeint ist. Nicht jede gesetzliche Beschränkung des Ausschließlichkeitsrechts, wie es mal Bestand, ist deshalb gleich eine Grundrechtsverletzung.

(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Ich vesteh Dich da echt nicht, weil ich nicht sehe, wo dieses alte Recht beschnitten worden ist. Ja, aus meiner Sicht sollte man das mit der Umgehung eines Kopierschutzes wieder rückgängig machen aber sonst ?
Nocheinmal: Alles, was Du im Internet findest, darfst Du nicht zum privaten Gebrauch vervielfältigen. Bei allem, was Du Dir lokal abspeicherst, befindest Du Dich in der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung. Das empfinde ich als eine Einschränkung bei der freien Benutzung des Internet. - Erst dann, wenn ich dahingehend überwacht werde und mir beim dritten Verstoß die Internetverbindung gekappt wird.

Aber Du hast Recht, die Privatkopie, über die wir hier diskutieren, ist nur ein Aspekt. Das Zitatrecht z.B. müßte auch reformiert werden, so daß z.B. (auch Bild-)Zitate auf Webseiten und in Forenbeiträgen, die nicht gleich ein eigenes Werk darstellen, eindeutig frei sind. Momentan befinde ich mich bei jedem Zitat aus einem Werk in der Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. - Das Urheberrecht muß in verschiedenen Bereichen dem Internetzeitalter angepaßt werden.

(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Also bist Du bereit, ein Grundrecht zugunsten einer besseren Benutzbarkeit zu opfern?
Das Grundrecht wird nicht "geopfert", wenn es so ausgestaltet ist, daß bestimmte Benutzungen geduldet werden müssen; schon gar nicht, wenn diese finanziell ausgeglichen werden. Wenn Du mir euphemistische Formulierungen vorwirfst, dann ist Dein Vorhalt aber gewiß ein Dysphemismus. ;)

Zumal was Du als "bessere Benutzbarkeit" degradierst, das nenne ich den Erhalt der Errungenschaften eines freien Internet. Wie frei das sein muß, darüber kann man sich unterhalten. Aber ACTA - und das ist die Folge der Versuche das heutige Urheberrecht in der Breite durchzusetzen - beschränkt diese Freiheit zu weit. Es ist das Beste Beispiel zu welchen Auswüchsen es führt, wenn zu weitgehende Urheberrechte rücksichtslos durchgesetzt werden sollen. Um das zu verhindern, können anderweitige Opfer angemessen sein.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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(25.03.2012, 14:37)Wolverine schrieb: Wenn ich aufgrund der hereinbrechenden Dunkelheit der Möglichkeit beraubt werde, noch eine Fahrradtour bei Tageslicht zu unternehmen
Umgangssprache? Im Ernst? :pfeif:

EDIT: Und Pauschalabgaben gibt es jetzt auch schon. Auf Rohlinge, Scanner und Drucker zahlt man eine pauschale Abgabe für die kopierten Werke.
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Mist, war mit meinem obigen edit zu langsam, aber wollte keinen Dreifachpost produzieren,


(25.03.2012, 15:02)Zurgrimm schrieb: Ich erhebe nicht den Anspruch, die Meinung der "weit überwiegenden Mehrheit" zu vertreten. ;)
Habe ich auch nie behauptet ;).

(25.03.2012, 15:02)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Aber das ist doch auf analoger Basis weiterhin problemlos möglich? :think:
Erstens habe ich nicht gesagt, daß ich das auf analoge Kopien beschränken will. Und zweitens stimmt das nicht. Denn zum einen darf man alles, was man im Internet vorfindet nicht (auch nicht analog) kopieren. Und zum anderen halte ich es für illusorisch, daß man in heutiger Zeit noch mit vertretbarem Aufwand analoge Kopien von digitalen Inhalten anfertigen und privat verwenden kann. Den Benutzer darauf zu beschränken halte ich daher für unangemessen, weil die Zeit da einfach drüberhingegangen ist.
Ich will es ja auch nicht auf analoge Kopien beschränken, sondern wollte betonen, das zumindest das noch jederzeit möglich ist. Ich bin auch weiterhin für eine freie eigene Nutzbarkeit von erworbenen Medien, nur das mit der Weiterverbreitung (auch im Freundeskreis) halte ich inzwischen für problematisch, da es einfach nicht handhabbar ist. Insofern müsste das Gesetz der Technik angepasst werden :P.


(25.03.2012, 15:02)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Doch, die Frage stellt sich schon, weil Du von so viel besseren Möglichkeiten für die Hersteller augegangen bist: die gibt es defakto aber nicht, da das Budget der Kunden begrenzt ist. Es ist nur eine neue Eskalationsstufe des Verteilungskampfes erreicht.
Möglicherweise hatte ich mich in dem Punkt mißverständlich ausgedrückt. ... . Mit den richtigen rechtlichen Regelungen und Mechanismen kann er am Ende genauso gut oder schlecht dastehen, wie zuvor.
Naja, aber damit gibst Du doch letztendlich zu, dass das Internet unterm Strich kaum oder keine Vorteile
für die Hersteller insgesamt bietet, aber doch gewaltige Vorteile für den Konsumenten. Das war meine ursprüngliche These!

(25.03.2012, 15:02)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Nee, Spass bei Seite, aber das wird niemals auch nur annähernd so gerecht wie das System heute, wo zumindest noch ein großer Teil des Geldes direkt für ein bestimmtes Produkt ausgegeben wird.
Aber das System heute ist ja nicht mehr gerecht für diejenigen, die sich Privatkopien anfertigen wollen.
nun zunächst meinte ich die Verteilungsgerechtigkeit unter den Künstlern, die ist heute durch den direkten Kauf zwangsläufig einfacher gerecht zu regeln, als bei einer Pauschale.
Und bei einer Pauschale wäre das System höchst ungerecht gegenüber den Konsumenten, die wenig oder garnichts konsumieren, und dann den Konsum von anderen mitbezahlen müssen.

(25.03.2012, 15:02)Zurgrimm schrieb: Weil das heutige System dazu führt, daß das Zwangskorsett für alle Internetnutzer noch viel enger wird. Eine Pauschalabgabenlösung ist m.E. das kleinere Übel.
ich glaube und befürchte, dass diese Zwangsabgabe noch zu viel mehr Ungerechtigkeiten führen wird. Derzeit sehen die Beführworter vor allem die positiven Seiten und vergleichen sie mit den negativen Aspekten der momentanen Situation.
Wenn aber dann Nischenkünstler nicht mehr von ihrer Arbeit leben können, die es bisher konnten, wird man mit der Feinjustierung nicht mehr hinterher kommen. Und grundsätzlich alle werden sich unter Wert verkauft vorkommen. Die einzige Lösung wird dann lauten, die Abgabe zu erhöhen. Bis sich nach kurzer Zeit wer neues findet, der meckert ...

(25.03.2012, 15:02)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Ich vesteh Dich da echt nicht, weil ich nicht sehe, wo dieses alte Recht beschnitten worden ist. Ja, aus meiner Sicht sollte man das mit der Umgehung eines Kopierschutzes wieder rückgängig machen aber sonst ?
Nocheinmal: Alles, was Du im Internet findest, darfst Du nicht zum privaten Gebrauch vervielfältigen.
OK, ich hatte das anders aufgefasst. Ich dachte, dass ich von legal erworbenen Online-Medien die gleichen Privatkopien machen darf, wie bei konventionell gekauften Stücken. Natürlich nur, solange ich keinen Kopierschutz umgehe (was ich aber nicht tue, wenn ich gekaufte Musik legal auf eine CD brenne und wieder rippe oder DRM-freie Stücke erwerbe). Wo wurde das denn geändert?

(25.03.2012, 15:02)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 13:56)Wolverine schrieb: Also bist Du bereit, ein Grundrecht zugunsten einer besseren Benutzbarkeit zu opfern?
Das Grundrecht wird nicht "geopfert", wenn es so ausgestaltet ist, daß bestimmte Benutzungen geduldet werden müssen; schon gar nicht, wenn diese finanziell ausgeglichen werden. Wenn Du mir euphemistische Formulierungen vorwirfst, dann ist Dein Vorhalt aber gewiß ein Dysphemismus. ;)
Nun ja, mehrere FB-Kommentare von Künstlern gingen schon in die Richtung, dass man unter dem Deckmantel der Umgestaltung/Anpassung ihnen ihr Urheberrecht weitgehend wegnehmen will. Kann ich nicht abschließend beurteilen. Aber die Kommentare in Richtung Piraten sind schon teilweise sehr krass.

(25.03.2012, 15:02)Zurgrimm schrieb: Zumal was Du als "bessere Benutzbarkeit" degradierst, das nenne ich den Erhalt der Errungenschaften eines freien Internet. Wie frei das sein muß, darüber kann man sich unterhalten. Aber ACTA - und das ist die Folge der Versuche das heutige Urheberrecht in der Breite durchzusetzen - beschränkt diese Freiheit zu weit. Es ist das Beste Beispiel zu welchen Auswüchsen es führt, wenn zu weitgehende Urheberrechte rücksichtslos durchgesetzt werden sollen. Um das zu verhindern, können anderweitige Opfer angemessen sein.
Nun ist aber ACTA (das ich selbst für völlig übertrieben halte) gerade selbst die Folge von Auswüchsen in die andere Richtung, in der massenhaft nahezu alles kopiert und verteilt wurde. Könnten die Menschen da Augenmaß behalten und wären ihren eigenen Ansrpüchen gerecht geworden (und hätten das gekauft, was sie nach Download für gut befunden haben), wäre ACTA wohl nie so extrem geworden!
Vielleicht sind daher Opfer im Bereich der Errungenschaften des freien Internets angemessen, um diese Auswüchse zu stoppen? Das kann man so rum und so rum sehen ...


(25.03.2012, 15:03)Rabenaas schrieb:
(25.03.2012, 14:37)Wolverine schrieb: Wenn ich aufgrund der hereinbrechenden Dunkelheit der Möglichkeit beraubt werde, noch eine Fahrradtour bei Tageslicht zu unternehmen
Umgangssprache? Im Ernst? :pfeif:
Aber selbstverständlich. Oder dünkt Dir, ich artikuliere mich nur in den Niederungen dieses Forum so geschwollen?

Ansonsten wie der Duden schrieb: es ist "gehobene" (Schrift-)Sprache, aber jetzt nicht sooo ungewöhnlich.

(25.03.2012, 15:03)Rabenaas schrieb: EDIT: Und Pauschalabgaben gibt es jetzt auch schon. Auf Rohlinge, Scanner und Drucker zahlt man eine pauschale Abgabe für die kopierten Werke.

Jo, hat Zurgrimm auch schon geschrieben. Und? Ich finde das obige Konzept der Pauschalabgaben nicht gut (Du etwa?); muss ich deswegen jetzt noch eines einführen?
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(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: Naja, aber damit gibst Du doch letztendlich zu, dass das Internet unterm Strich kaum oder keine Vorteile
für die Hersteller insgesamt bietet, aber doch gewaltige Vorteile für den Konsumenten. Das war meine ursprüngliche These!
Ob es bei zeitgemäßer Ausgestaltung des Urheberrechts auch Vorteile für die Hersteller geben könnte, weil etwa mehr Leute auf den Geschmack kommen und insgesamt mehr für Werke aus Kunst & Kultur investiet wird (z.B. Pauschalabgabe + freiwillige Zukäufe) oder weil der Vertieb Online weniger Verwaltungskosten verursacht und damit günstiger bewerkstelligt werden kann, das vermag ich nicht zu beurteilen. Zwingend ist das aber nicht. - Demgegenüber würde ich nicht in Abrede stellen, daß die Digitalisierung für die Konsumenten große Vorteile haben könnte, wenn das Urheberrecht gut ausgestaltet wäre. Allerdings auch zum Preis höherer Kosten (Pflichtabgabe) als heute. Sie bekommen mehr Zugang in besserer Qualität, müssen dafür aber auch mehr (pauschal) zahlen.

Derzeit allerdings sind erstmal Konsumentenrechte beschnitten worden, so daß der (sich legal verhaltende) Konsument schlechter gestellt ist, als früher. Wie die tatsächliche Situation von Künstlern und Verwertern heute ist, kann ich nicht beurteilen.

(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: Und bei einer Pauschale wäre das System höchst ungerecht gegenüber den Konsumenten, die wenig oder garnichts konsumieren, und dann den Konsum von anderen mitbezahlen müssen.
Das ist richtig, aber verkraftbar. Ich habe ein Studententicket, mit dem ich kostenlos den DB-Nahverkehr im Bundesland nutzen kann. Da zahle ich auch jedes Semester gezwungenermaßen einen Fixbetrag, unabhängig davon, ob und wieviel ich selbst mit dem Zug fahre. Das Ticket wird seit Jahren von einer breiten Mehrheit in der jährlichen Urabstimmung immer wieder bestätigt. - Und Du zahlst auch dieselbe Geräteabgabe auf Deinen Fotokopierer, unabhängig davon, ob Du eine Seite im Jahr oder 500 Seiten am Tag damit kopierst. Wenn der Betrag für den Einzelnen leistbar bleibt, dann ist das verkraftbar.

(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: OK, ich hatte das anders aufgefasst. Ich dachte, dass ich von legal erworbenen Online-Medien die gleichen Privatkopien machen darf, wie bei konventionell gekauften Stücken. Natürlich nur, solange ich keinen Kopierschutz umgehe (was ich aber nicht tue, wenn ich gekaufte Musik legal auf eine CD brenne und wieder rippe oder DRM-freie Stücke erwerbe). Wo wurde das denn geändert?
In § 53 Abs. 1 UrhG, wo die Privatkopie geregelt ist. Da heißt es seit einigen Jahren:
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (Hervorhebung ergänzt)

Und "öffentlich zugänglich gemacht" ist nunmal die Terminologie des UrhG für "ins Internet gestellt".

(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: Kann ich nicht abschließend beurteilen. Aber die Kommentare in Richtung Piraten sind schon teilweise sehr krass.
Die Fordernugen der Piraten sind - ihrem Namen entsprechend und wohl ihrem Stand in der Politik geschuldet - extrem und mithin natürlich zu weitgehend. Das Recht, alle Werke auch zum freien Download für jedermann ins Internet stellen und damit beliebig verbreiten zu dürfen, wäre tatsächlich eine massive Aushöhlung des Urheberrechts, die so nicht zu befürworten wäre. Etwas abspeichern und privat nutzen zu dürfen, das der einzelne Konsument im Internet vorfindet, erreicht m.E. nicht diese Qualität.

(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: Vielleicht sind daher Opfer im Bereich der Errungenschaften des freien Internets angemessen, um diese Auswüchse zu stoppen? Das kann man so rum und so rum sehen ...
Offensichtlich...
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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(25.03.2012, 18:13)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: OK, ich hatte das anders aufgefasst. Ich dachte, dass ich von legal erworbenen Online-Medien die gleichen Privatkopien machen darf, wie bei konventionell gekauften Stücken. Natürlich nur, solange ich keinen Kopierschutz umgehe (was ich aber nicht tue, wenn ich gekaufte Musik legal auf eine CD brenne und wieder rippe oder DRM-freie Stücke erwerbe). Wo wurde das denn geändert?
In § 53 Abs. 1 UrhG, wo die Privatkopie geregelt ist. Da heißt es seit einigen Jahren:
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (Hervorhebung ergänzt)

Und "öffentlich zugänglich gemacht" ist nunmal die Terminologie des UrhG für "ins Internet gestellt".

Also ich bin kein Jurist, aber ich habe das so verstanden, dass es erlaubt ist, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (Hervorherbung und kursive Ergänzung von mir)

Kann das irgendwer mal mit einem Link klären? Denn sonst würde DRM-freie Musik ja keinen Sinn machen, wenn ich sie eh nicht kopieren darf. Und die iTunes-Regeln mit ihren maximal 5 Geräten auch nicht?
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(25.03.2012, 18:30)Wolverine schrieb: Also ich bin kein Jurist, aber ich habe das so verstanden, dass es erlaubt ist, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (Hervorherbung und kursive Ergänzung von mir)

Kann das irgendwer mal mit einem Link klären?
Bei Wikipedia ("Privatkopie") steht:
Wikipedia schrieb:Mit der Reform des Urheberrechts, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat (sog. „2. Korb“) wurde zudem das Merkmal „öffentlich zugänglich gemacht“ zu der offensichtlichen Rechtswidrigkeit hinzugefügt.
Einen besseren Link habe ich gerade nicht zur Hand. Aber das "offensichtlich rechtswidrig" ist keine Einschränkung für das "öffentlich zugänglich gemacht", sondern eine Alternative für den Ausschluß der Privatkopie. Hintergrund war gerade, daß es vielfach Schwierigkeiten gab, dem Nutzer nachzuweisen, daß die Rechtswidrigkeit der Vorlage offensichtlich war. Daher hat man das Internet schlechthin als Vorlage für zulässige Privatkopien ausgeschlossen.

(25.03.2012, 18:30)Wolverine schrieb: Denn sonst würde DRM-freie Musik ja keinen Sinn machen, wenn ich sie eh nicht kopieren darf.
Wenn der Urheberrechtsberechtige zugestimmt hat, dann darfst Du. Sonst nicht. ;)
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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(25.03.2012, 19:05)Zurgrimm schrieb:
Wolverine schrieb:Kann das irgendwer mal mit einem Link klären?
Bei Wikipedia ("Privatkopie") steht:
Wikipedia schrieb:Mit der Reform des Urheberrechts, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat (sog. „2. Korb“) wurde zudem das Merkmal „öffentlich zugänglich gemacht“ zu der offensichtlichen Rechtswidrigkeit hinzugefügt.
Einen besseren Link habe ich gerade nicht zur Hand. Aber das "offensichtlich rechtswidrig" ist keine Einschränkung für das "öffentlich zugänglich gemacht", sondern eine Alternative für den Ausschluß der Privatkopie. Hintergrund war gerade, daß es vielfach Schwierigkeiten gab, dem Nutzer nachzuweisen, daß die Rechtswidrigkeit der Vorlage offensichtlich war. Daher hat man das Internet schlechthin als Vorlage für zulässige Privatkopien ausgeschlossen.

Also ich lese das immer noch so, dass sich die offensichtliche Rechtswidrigkeit auch auf das öffentliche Zugänglichmachen bezieht.


So, ich habe mir mal diesen Artikel zu Gemüte geführt.

Wenn die Angaben stimmen, kann man folgendes sagen:

- für Downloads gelten die gleichen Bestimmungen wie für CDs hinsichtlich der Privatkopie, solange der Verkäufer nichts anderes festlegt.

- übermäßige oder unverständliche Einschränkungen sind unwirksam.

- ob man Downloads weiterverkaufen kann, ist unklar.

- ein Recht auf Privatkopie gibt es nicht und gab es nie.
Es gibt nur Regelungen zu dem Thema. Insofern kann man das Urheberecht auch nicht dagegen aufwiegen. Jetzt muss ich mir die ganze Diskussion mit Zurgrimm unter diesem Aspekt erst nochmal durchlesen ...
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(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: Also ich lese das immer noch so, dass sich die offensichtliche Rechtswidrigkeit auch auf das öffentliche Zugänglichmachen bezieht.
Vielleicht glaubst Du ja dem abmahnung-blog mehr. Da heißt es: "Vormals wurde auf die Vervielfältigung einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage abgestellt. Nunmehr erweitert der Gesetzgeber den Text und stellt nicht nur auf die Vervielfältigung einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage ab, sondern zieht auch bei den rechtlichen Bewertungen eine „öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ in Betracht."

(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: So, ich habe mir mal diesen Artikel zu Gemüte geführt.
Ich habe jetzt nicht den ganzen Text gelesen, aber schon die Überschrift deutet an, daß hier ein ganz anderer Fall vorliegt. Der Artikel behandelt ja den Fall, daß man eine Datei aus dem Internet gekauft hat. Damit geschieht das Herunterladen mit Zustimmung des Berechtigten. Und die Datei, die dann auf Deiner Festplatte (erlaubt!) entstanden ist, von der darfst Du eine Privatkopie machen (wenn kein kopierschutz vorliegt). Denn dann ist Vorlage der Privatkopie ja die Datei auf Deiner Festplatte und nicht die im Internet.

Ich hingegen schrieb von dem Fall, daß Du etwas aus dem Internet abspeicherst, ohne die Zustimmung des Berechtigten (v.a. durch Zahlung) erhalten zu haben. Das darfst Du eben nicht.

(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: - übermäßige oder unverständliche Einschränkungen sind unwirksam.
Das Betrifft Verträge mit dem Berechtigten. Bei der klassischen Privatkopie gibt es keinen Vertrag, da muß man nämlich niemanden um Erlaubnis fragen.

(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: - ein Recht auf Privatkopie gibt es nicht und gab es nie.
Es gibt nur Regelungen zu dem Thema. Insofern kann man das Urheberecht auch nicht dagegen aufwiegen.
Natürlich gibt es dieses Recht. Das ergibt sich schon aus Art. 2 Abs. 1 GG, der sinngemäß statuiert, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist (allgemeine Handlungsfreiheit). Da die Privatkopie ausdrücklich vom Verbotsrecht des Urhebers ausgenommen ist - bzw. für manche Bereiche: war - hat insoweit jedermann das Recht, sich einzelne Privatkopien zu erstellen. Dieses Recht ist natürlich kein Ausschließlichkeitsrecht wie das Eigentum und es ist auch nicht durch ein spezielles Grundrecht geschützt.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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@Wolverine: Ich habe jetzt nochmal im Internet herumgelesen. Und tatsächlich hast Du offenbar in einem Punkt Recht. Das "offensichtlich rechtswidrig" soll sich auch auf "öffentlich zugänglich gemacht" erstrecken. Das hatte ich so nie verstanden und hat mich jetzt wirklich überrascht.

Allerdings liest man dazu weiter:
filesharing-infos.de schrieb:Bei kommerziellen Werken ist es auch regelmäßig offensichtlich, dass es sich bei der zum Download angebotenen Datei um ein rechtswidriges Angebot handelt. Jedem muss klar sein, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum kostenlosen Bereitstellen und Verbreiten eines kommerziellen Werkes in einer Tauschbörse bzw. über einen Sharehoster im Internet besitzt.
De facto bleibt es also trotzdem dabei, daß man sich keine Privatkopien aus dem Internet erstellen darf, weil man bei einem üblicherweise kostenpflichtig vertriebenen Werk immer davon ausgehen muß, daß jedes kostenlose Angebot dazu rechtswidrig ist. Der Terminus "offensichtlich rechtswidrig" wird hier also offenbar sehr weit ausgelegt.

Trotzdem ist die Lage bei der normalen Internetnutzung damit nicht ganz so prekär, wie ich annahm. Ob es den Provider allerdings interessieren wird, welches Werk "offensichtlich rechtswidrig" im Internet steht, wenn er nach einem Download eine Abmahnung schickt und nach dem dritten die Netzsperre aktiviert, um selbst der ACTA-Haftung zu entgehen, das wage ich och zu bezweifeln.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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(25.03.2012, 22:42)Zurgrimm schrieb: Trotzdem ist die Lage bei der normalen Internetnutzung damit nicht ganz so prekär, wie ich annahm. Ob es den Provider allerdings interessieren wird, welches Werk "offensichtlich rechtswidrig" im Internet steht, wenn er nach einem Download eine Abmahnung schickt und nach dem dritten die Netzsperre aktiviert, um selbst der ACTA-Haftung zu entgehen, das wage ich och zu bezweifeln.

Im Einzelfall lässt sich das gerade bei Downloads über Filehoster nicht wirklich feststellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Provider da von sich aus aktiv werden kann/wird (wie will man eine solche Überprüfung überhaupt realisieren, jeglicher "illegale Datentransfer" müsste ja auch erst einmal eindeutig als solcher identifiziert werden, vom generellen Filteraufwand ganz zu schweigen), sondern allenfalls auf konkretere Hinweise (wie bisher) reagiert.

Und bisher gibt es keine Verschärfung der Providerhaftung in Deutschland (wenn die Meldungen dazu stimmen, ist das derzeit auch nicht geplant), auch nicht durch ACTA. Wahrscheinlich ist es zwar das langfristige Ziel der Verwertungsfirmen, irgendetwas in dieser Richtung zu erreichen, aber das wäre ja auch eine erhebliche Mehrbelastung der Providerfirmen und ob die da ohne weiteres mitspielen, wage ich zu bezweifeln. Es gibt ja schließlich dermaßen viele Möglichkeiten, Dateien zu verschlüsseln und zu teilen, dass wenn man es wirklich darauf anlegt, nicht wirklich schwer und auch nicht wirklich erkennbar ist, dass der transferierte Inhalt u.U. I**egal wäre. Man erhöht damit lediglich den Aufwand des Filesharings etwas oder glaubt ernsthaft jemand, dass man dieses Problem durch derartige Maßnahmen grundsätzlich lösen wird und es die Masse davon abhält, weiterhin Dateien herunterzuladen?

Es bleibt dabei, dass man letztendlich eine andere Lösung finden muss, die keine Seite einseitig bevorzugt und das wird wohl langfristig tatsächlich irgendeine Form der Pauschalabgabe sein. Diese Entwicklung hätte man mit anderen Mitteln, allenfalls im Anfangsstadium evtl. verhindern können. Mittlerweile ist man damit anscheinend nur noch überfordert und greift als Gegenmaßnahme primär zu Repressalien, als ob man damit das eigentliche Problem lösen könnte.
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(25.03.2012, 22:42)Zurgrimm schrieb: @Wolverine: Ich habe jetzt nochmal im Internet herumgelesen. Und tatsächlich hast Du offenbar in einem Punkt Recht. Das "offensichtlich rechtswidrig" soll sich auch auf "öffentlich zugänglich gemacht" erstrecken. Das hatte ich so nie verstanden und hat mich jetzt wirklich überrascht.
Der Text ist so missverständlich formuliert, dass man wohl Jura studieren muss, um ihn sicher interpretieren zu können, allerdings bin ich froh, dass mich meine Intutition nicht getäuscht hat, Deine Version wäre in der Tat viel unangenehmer geworden.

(25.03.2012, 22:07)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: So, ich habe mir mal diesen Artikel zu Gemüte geführt.
Ich habe jetzt nicht den ganzen Text gelesen, aber schon die Überschrift deutet an, daß hier ein ganz anderer Fall vorliegt. Der Artikel behandelt ja den Fall, daß man eine Datei aus dem Internet gekauft hat.
Aber davon reden wir doch die ganze Zeit oder?:think:

(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: OK, ich hatte das anders aufgefasst. Ich dachte, dass ich von legal erworbenen Online-Medien die gleichen Privatkopien machen darf, wie bei konventionell gekauften Stücken. Natürlich nur, solange ich keinen Kopierschutz umgehe (was ich aber nicht tue, wenn ich gekaufte Musik legal auf eine CD brenne und wieder rippe oder DRM-freie Stücke erwerbe). Wo wurde das denn geändert?

denn für alle anderen Fälle ist die Privatkopie doch nicht relevant!
Entweder hat ein Hersteller ein Werk freigegeben, dann kann ich es ohnehin kopieren, und brauche mich nicht auf die Privatkopie zu berufen, oder er hat es nicht getan. Dann greift das Konzept aber auch nicht, weil die Gegenseite, von der ich die Datei habe, ja nicht zu meinem engsten Familien- oder Freundeskreis gehört.
Insofern ist an den Kopierverbots-Ausnahmen für die Privatkopie durch das Internet kein neuer Aspekt hinzugekommen.

(25.03.2012, 22:07)Zurgrimm schrieb: Ich hingegen schrieb von dem Fall, daß Du etwas aus dem Internet abspeicherst, ohne die Zustimmung des Berechtigten (v.a. durch Zahlung) erhalten zu haben. Das darfst Du eben nicht.
Nein, natürlich nicht, so etwas sollte durch die Privatkopie aber auch niemals erlaubt werden. Daher verstehe ich nicht, wieso Du das in Zusammenhang mit der Privatkopie bringst? Egal, wie diese ausgestaltet wäre, wäre das eh nicht erlaubt.

(25.03.2012, 22:07)Zurgrimm schrieb:
(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: - ein Recht auf Privatkopie gibt es nicht und gab es nie.
Es gibt nur Regelungen zu dem Thema. Insofern kann man das Urheberecht auch nicht dagegen aufwiegen.
Natürlich gibt es dieses Recht. Das ergibt sich schon aus Art. 2 Abs. 1 GG, der sinngemäß statuiert, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist (allgemeine Handlungsfreiheit). Da die Privatkopie ausdrücklich vom Verbotsrecht des Urhebers ausgenommen ist - bzw. für manche Bereiche: war - hat insoweit jedermann das Recht, sich einzelne Privatkopien zu erstellen. Dieses Recht ist natürlich kein Ausschließlichkeitsrecht wie das Eigentum und es ist auch nicht durch ein spezielles Grundrecht geschützt.
Für mich fasst das den Begriff des Rechts zu weit, wenn man darunter Ausnahmen eines generellen Verbotes verstehen will: Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, über rote Ampeln zu fahren, aber es gibt Ausnahmen (wenn die Ampel offensichtlich defekt ist, wenn ich sonst in Lebensgefahr gerate, für die Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst), aber deswegen hat niemand ein "Recht", es zu tun; und ich vermute, das ist auch die juristische Sichtweise. Es ist eben eine Erlaubnis, ein Verbot nicht zu beachten, aber nicht mehr. Und diese Erlaubnis kann zurückgenommen werden ...

(25.03.2012, 22:42)Zurgrimm schrieb: De facto bleibt es also trotzdem dabei, daß man sich keine Privatkopien aus dem Internet erstellen darf, weil man bei einem üblicherweise kostenpflichtig vertriebenen Werk immer davon ausgehen muß, daß jedes kostenlose Angebot dazu rechtswidrig ist.
Sich Privatkopien aus dem Internet zu erstellen, ist generell nicht möglich, wie ich oben schon erwähnt habe (, es sei denn man kennt denjenigen, der sie anbietet so gut, dass man eigentlich kein Internet braucht).

Ich mag mich wiederholen, aber ich verstehe nicht, wieso für Dich da die Privatkopie relevant ist. Auch in ihrer unveränderten Form hätte sie Dir das nicht gestattet. Und Du selbst sagtest ja, dass Du unter Privatkopie nur das Verteilen im engsten Familienkreis erlauben willst? Aber keinesfalls im ganzen Internet :think:

(25.03.2012, 22:42)Zurgrimm schrieb: Trotzdem ist die Lage bei der normalen Internetnutzung damit nicht ganz so prekär, wie ich annahm. Ob es den Provider allerdings interessieren wird, welches Werk "offensichtlich rechtswidrig" im Internet steht, wenn er nach einem Download eine Abmahnung schickt und nach dem dritten die Netzsperre aktiviert, um selbst der ACTA-Haftung zu entgehen, das wage ich och zu bezweifeln.

Meines Wissens ist weder eine Providerhaftung, noch eine 3-Strikes Regelung in D geplant. Die entsprechenden Teile wurden offenbar schon früh aus ACTA entfernt.
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(26.03.2012, 10:46)Wolverine schrieb: Für mich fasst das den Begriff des Rechts zu weit, wenn man darunter Ausnahmen eines generellen Verbotes verstehen will: Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, über rote Ampeln zu fahren, aber es gibt Ausnahmen (wenn die Ampel offensichtlich defekt ist, wenn ich sonst in Lebensgefahr gerate, für die Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst), aber deswegen hat niemand ein "Recht", es zu tun;
Doch, wenn er gerechtfertigt ist, dann hat er das Recht, über die rote Ampel zu gehen. Daran darf ihn niemand - auch nicht der Staat mit seiner Polizeigewalt - hindern.

(26.03.2012, 10:46)Wolverine schrieb: und ich vermute, das ist auch die juristische Sichtweise. Es ist eben eine Erlaubnis, ein Verbot nicht zu beachten, aber nicht mehr.
Siehe Wikipedia ("Allgemeine Handlungsfreiheit"):
Wikipedia schrieb:Weniger eindeutig ist der Inhalt des Rechts (Schutzbereich). [...] Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen schon früh entschieden Art. 2 Abs. 1 GG gewährleiste eine „allgemeine Handlungsfreiheit“ und schütze damit selbst so banale Dinge wie „das Reiten im Walde“.
Man hat also das Recht, alles zu tun, was nicht verboten ist, sei es nun das Reiten im Walde oder das Kopieren von Werken. Das durch das Urheberrecht statuierte Verbot, ein Werk ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zu kopieren, ist sozusagen erst die Ausnahme davon, daß man (auch) diese Handlung frei ausführen darf. Und die Ausnahme der Privatkopie läßt dieses Recht in ihrem Bereich wieder aufleben.

(26.03.2012, 10:46)Wolverine schrieb: Und diese Erlaubnis kann zurückgenommen werden ...
Fast jedes Recht kann vom Gesetzgeber durch Gesetzesänderung zurückgenommen werden. Wenn es um ein Grundrecht geht, dann sind die Anforderngen da allerdings deutlich höher (oder es ist auch nicht möglich).

(26.03.2012, 10:46)Wolverine schrieb: Ich mag mich wiederholen, aber ich verstehe nicht, wieso für Dich da die Privatkopie relevant ist. Auch in ihrer unveränderten Form hätte sie Dir das nicht gestattet. Und Du selbst sagtest ja, dass Du unter Privatkopie nur das Verteilen im engsten Familienkreis erlauben willst? Aber keinesfalls im ganzen Internet :think:
Das hatte ich wohl auch mißverständlich ausgedrückt, meinte aber etwas anderes. Man muß unterscheiden:

- Damit der Benutzungszweck privat ist (also eine Privatkopie überhaupt zulässig sein kann), muß es das Ziel sein, eine Kopie für sich selbst oder Personen aus dem engsten Freundes- und Familienkreis zu erstellen. Kopien für Fremde oder zum ins Internet Stellen sind nicht mehr privat, also unzulässig (es sei denn ich führe nur aus und der Fremde lässt durch mich herstellen, das ist aber ein anderer Fall).
- Die Vorlage für die Privatkopie, die muß natürlich nicht aus dem Freundes- oder Familienkreis kommen. Die kann auch aus einer Videothek, einer Bibliothek, von einem entfernten Bekannten... oder eben aus dem Internet stammen.

Das war auch schon immer so. Nirgends steht, daß die Vorlage für die Privatkopie aus dem engsten Umfeld kommen muß. Nur die angefertigte Privatkopie selbst muß in diesem verbleiben.

(26.03.2012, 10:46)Wolverine schrieb: Meines Wissens ist weder eine Providerhaftung, noch eine 3-Strikes Regelung in D geplant. Die entsprechenden Teile wurden offenbar schon früh aus ACTA entfernt.
Dein Wort in des Gesetzgebers Ohr. Ich traue dem Frieden da nicht. Die Vorratsdatenspeicherung wird von der EU ja auch gerade durchgedrückt. Die Providerhaftung wäre da doch eigentlich nur ein "logischer nächster Schritt" zur Nutzung des Segens dieser Datenflut. :rolleyes:
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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Auf netzpolitik.org habe ich noch eine Erwiderung zum "Regener-Rant" gefunden.

Darüber bin ich in einem Blogartikel gelandet ("Nicht Urheberrecht ist das Kernthema"), in dem es zwar mehr um Texteschreiben als Musikmachen geht, der aber dennoch ein paar interessante Aussagen und weiterführende Links bietet.
Zitat:Ich will damit sagen, daß wir es hier mit einem strukturellen Wandel in der Kommunikation und dem Verhältnis zwischen Werkschaffenden und Konsumenten zu tun haben, bei dem die Analyse "Urheberrecht - ansonsten bin ich mittellos" die realen Umstände vollständig verkennt oder gar verleugnet und in jedem Fall viel zu kurz greift.

Es wird dort übrigens auch eine andere Alternative erwähnt, wie man in und nach diesem Strukturwandel den Lebensunterhalt von Künstlern und somit ihre Möglichkeiten zum kreativen Schaffen sichern kann, und die gleichzeitig den veränderten Realitäten Rechnung trägt: ein bedingungsloses Grundeinkommen. Nur mal so nebenbei. :D
Great people care.
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(26.03.2012, 11:21)Zurgrimm schrieb: Dein Wort in des Gesetzgebers Ohr. Ich traue dem Frieden da nicht. Die Vorratsdatenspeicherung wird von der EU ja auch gerade durchgedrückt. Die Providerhaftung wäre da doch eigentlich nur ein "logischer nächster Schritt" zur Nutzung des Segens dieser Datenflut. :rolleyes:

Die Providerhaftung ist wie bereits erwähnt eine in der Theorie praktikabel klingende Möglichkeit. In der Realität wird man soetwas nicht umsetzen können, das wirft ja deutlich mehr nicht lösbare Probleme auf, als es "beseitigt". Natürlich hätten Verwertungsfirmen gerne irgendeine bessere Handhabe gegen den Provider, weil sie seltsamerweise davon ausgehen, dass eine deutlich bessere Regulierung für diesen ohne weiteres möglich wäre. Wenn dann etwaige Begehrlichkeiten (durch die VDS) erst einmal geweckt sind, wird die wahrscheinliche Entwicklung (ohne anhaltenden Widerstand) leider zu Ungunsten der Mehrheit ausfallen. Das ist eben die ständige Gefahr, die ich auch sehe, man opfert zuviel, um etwas durchzusetzen, dass sich selbst mit den vorstellbaren und restriktivsten Maßnahmen nicht mehr durchsetzen lässt.

Das, was sich die Verwertungsfirmen anscheinend in ihren Träumen vorstellen, würde (wenn überhaupt) nur noch über eine direkte Totalüberwachung der jeweiligen Computer/Nutzer funktionieren, aber wenn wir soetwas irgendwann mit dem Argument "wir schützen damit das geistige Eigentum" zulassen würden, dann wäre das wohl unser geringstes Problem.
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(26.03.2012, 11:21)Zurgrimm schrieb: Siehe Wikipedia ("Allgemeine Handlungsfreiheit"):
Wikipedia schrieb:Weniger eindeutig ist der Inhalt des Rechts (Schutzbereich). [...] Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen schon früh entschieden Art. 2 Abs. 1 GG gewährleiste eine „allgemeine Handlungsfreiheit“ und schütze damit selbst so banale Dinge wie „das Reiten im Walde“.
Man hat also das Recht, alles zu tun, was nicht verboten ist, sei es nun das Reiten im Walde oder das Kopieren von Werken. Das durch das Urheberrecht statuierte Verbot, ein Werk ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zu kopieren, ist sozusagen erst die Ausnahme davon, daß man (auch) diese Handlung frei ausführen darf. Und die Ausnahme der Privatkopie läßt dieses Recht in ihrem Bereich wieder aufleben.
Also für mich muss man für die Ableitung dieses "Rechts" einmal zu oft um die Ecke denken: Wie in der allgemeinen Handlungsfreiheit beschrieben gilt diese ja nur, solange nicht die Rechte anderer tangiert werden. Und das ist hier sogar bei einem anderen Grundrecht der Fall. Die Möglichkeit einer Privatkopie ist lediglich die Schrankenbestimmung eines (Grund-)Rechts.


(26.03.2012, 11:21)Zurgrimm schrieb:
(26.03.2012, 10:46)Wolverine schrieb: Ich mag mich wiederholen, aber ich verstehe nicht, wieso für Dich da die Privatkopie relevant ist. Auch in ihrer unveränderten Form hätte sie Dir das nicht gestattet. Und Du selbst sagtest ja, dass Du unter Privatkopie nur das Verteilen im engsten Familienkreis erlauben willst? Aber keinesfalls im ganzen Internet :think:
Das hatte ich wohl auch mißverständlich ausgedrückt, meinte aber etwas anderes. Man muß unterscheiden:

- Damit der Benutzungszweck privat ist (also eine Privatkopie überhaupt zulässig sein kann), muß es das Ziel sein, eine Kopie für sich selbst oder Personen aus dem engsten Freundes- und Familienkreis zu erstellen. Kopien für Fremde oder zum ins Internet Stellen sind nicht mehr privat, also unzulässig (es sei denn ich führe nur aus und der Fremde lässt durch mich herstellen, das ist aber ein anderer Fall).
- Die Vorlage für die Privatkopie, die muß natürlich nicht aus dem Freundes- oder Familienkreis kommen. Die kann auch aus einer Videothek, einer Bibliothek, von einem entfernten Bekannten... oder eben aus dem Internet stammen.

Das war auch schon immer so. Nirgends steht, daß die Vorlage für die Privatkopie aus dem engsten Umfeld kommen muß. Nur die angefertigte Privatkopie selbst muß in diesem verbleiben.
Ach so rum meintest Du das, aus Sicht des Kopierenden mag das auch so sein. Aber der, der die Vorlage zur Verfügung stellt, handelt nicht gesetzeskonform, da er Kopien nur engsten Freunden und nicht Dir zu Verfügung stellen darf. Damit wird der ganze Vorgang I**egal, auch wenn vielleicht strenggenommen nur der Vorlagengeber bestraft werden kann. Ohne rechtsbrecherische Vorlagengeber kannst Du Dir aber keine regelkonforme Privatkopie erstellen und sie damit auch nicht weiterverbreiten ... . Daher ist im Internet für das Konzept der Privatkopie eigentlich kein Platz.

(26.03.2012, 11:38)Boneman schrieb: Darüber bin ich in einem Blogartikel gelandet ("Nicht Urheberrecht ist das Kernthema"), in dem es zwar mehr um Texteschreiben als Musikmachen geht, der aber dennoch ein paar interessante Aussagen und weiterführende Links bietet.
Zitat:Ich will damit sagen, daß wir es hier mit einem strukturellen Wandel in der Kommunikation und dem Verhältnis zwischen Werkschaffenden und Konsumenten zu tun haben, bei dem die Analyse "Urheberrecht - ansonsten bin ich mittellos" die realen Umstände vollständig verkennt oder gar verleugnet und in jedem Fall viel zu kurz greift.
Auf die Gefahr hin, dass ich Boneman wieder unbeabsichtigt auf die Füße trete, antworte ich mal darauf:
Ich denke, dass dieser Wandel mehr ein Wunschtraum denn Realität ist, verbunden mit der Hoffnung, die Vergütung von Kunst neu "verhandeln" zu können.
Seine Entgegnungen auf die Aussagen von Kulturschaffenden finde teilweise schon befremdlich: Auf Autorenkritik kontert er mit seinem eigenen Beispiel als Consultant, wo er auch Content geschaffen haben will. Dass er dabei entweder festangestellt oder per Auftragsarbeit bezahlt wurde, womit ihm ein fester Lebensunterhalt zur Verfügung stand, ignoriert er völlig. Stattdessen schwärmt er davon, dass seine Arbeit in einen Informationspool eingeflossen ist, aber halt erst, nachdem sie vollständig bezahlt wurde. Gleichzeitig übersieht er völlig, dass seine Arbeit einen praktischen, geldwerten Nutzen in der Wirtschaft darstellt, während Kunst nur gefallen kann, aber selten eine direkte monetäre Nützlichkeit mitbringt.
Der absolute Knüller versteckt sich aber rechts oben auf der Seite. Dort verbietet er, der gerade ein flammendes Plädoyer für die Freiheit der Texte gehalten hat, die Weiterverwendung dieses Textes, der zudem noch zu großen Teilen auf dem Werk anderer basiert: Getreu dem Motto: Alles soll frei sein, nur nicht meine Sachen. Sehr glaubwürdig.


(26.03.2012, 11:38)Boneman schrieb: Es wird dort übrigens auch eine andere Alternative erwähnt, wie man in und nach diesem Strukturwandel den Lebensunterhalt von Künstlern und somit ihre Möglichkeiten zum kreativen Schaffen sichern kann, und die gleichzeitig den veränderten Realitäten Rechnung trägt: ein bedingungsloses Grundeinkommen. Nur mal so nebenbei. :D
Über meine generelle Meinung zum BGE habe ich schon genug geschrieben, aber mich stört, an diesen erzwungenen pauschalisiserten Vergütungen, dass ich immer weniger bestimmen kann, wessen Kunst ich unterstützen, und vor allem, wen ich für nicht unterstützenswert halte. (andere können ja andere Akzente setzen). Mit einem BGE würde das auf die Spitze getrieben: jeder, der sich für einen Künstler hält, könnte sich sein Leben kang selbst verwirklichen, ohne dass die Gesellschaft die Möglichkeit hätte, ein Stopp-Zeichen zu setzen, weil sich niemand für seine Werke erwärmen kann. Das halte ich nicht für einen sinnvollen Weg.

Die andere Alternative wäre nur gesteuerte Kunst als Auftragsarbeit, ein in obigem Blog verlinkter Beitrag sagt dazu sehr deutlich:

Zitat:Jeder der an den Möglichkeiten sägt freie Kunst unbehindert zu monetarisieren, muss sich bewusst sein, dass seine eigentliche Forderung lautet:

Ich will mehr kontrollierte, subventionierte und finanz-gesteuerte Kultur.
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(26.03.2012, 13:46)Wolverine schrieb: Also für mich muss man für die Ableitung dieses "Rechts" einmal zu oft um die Ecke denken: Wie in der allgemeinen Handlungsfreiheit beschrieben gilt diese ja nur, solange nicht die Rechte anderer tangiert werden.
Genau. Und im Bereich der Privatkopie (die Norm beginnt mit "Zulässig sind...") ist eben kein Recht eines anderen tangiert, weil das Urheberrecht so weit nicht reicht. Und deshalb hat man das Recht, Privatkopien zu erstellen (soweit § 53 Abs. 1 UrhG reicht). Daß Dir das zu kompliziert gedacht ist, ändert daran nichts. ;)

(26.03.2012, 13:46)Wolverine schrieb: Aber der, der die Vorlage zur Verfügung stellt, handelt nicht gesetzeskonform, da er Kopien nur engsten Freunden und nicht Dir zu Verfügung stellen darf.
Nicht unbedingt, denn er könnte ja auch (vom Berechtigten) befugt handeln. Das ist genau das Problem, das ich oben schon ansprach: Als Internetnutzer weiß ich heute doch selten, was legaler- und was illegalerweise im Netz steht.

Wenn ich nach einer Information suche, dann klicke ich im Zweifel den Link an, der sie mir verspricht und ich möchte diejenigen Videoclips, Bilder, Musikstücke oder Texte abspeichern, die ich gerade (rein privat) brauche. Ob daran ein urheberrechtlicher Werkschutz besteht und, wenn ja, ob derjenige, der die Datei hochgeladen hat, dazu berechtigt war, das weiß ich regelmäßig nicht. Hatte der Ersteller eines YouTube-Videos nun die Erlaubnis zur Benutzung des Musikstücks und der Bilder, die er verwendet? Wie soll ich das prüfen?

Wenn jemand Fremdes in dieses Forum hier kommt und sich - nach Erwerb der Vollmitgliedschaft - die Screenshots zum zweiten Einhorntreffen lokal auf seinem Rechner abspeichert, woher soll er dann wissen, ob die hier eine rechtmäßige oder eine unrechtmäßige Vorlage waren? Soweit mir bekannt hat Crystal geklärt, daß Herr Hamma nichts gegen Screenshots (die Teile des Werkes NLT und damit urheberrechtlich geschützt sind) hat. Also ist das erlaubt. Aber kann ich das wirklich ernsthaft voraussetzen, wenn irgendwo ein interessantes Bild o.ä. in einem Forum steht?

Wenn man jetzt das "offensichtlich rechtswidrig" zu weit versteht oder die Norm für die Privatkopie doch so, wie ich noch bis gestern abend, dann stünde man bei fast jeder lokal abgespeicherten Datei mit einem Bein im Bereich der Urheberrechtsverletzung. Und wenn diese dann noch ACTA-mäßig geahndet wird, dann kann man dieses Risiko eben auch nicht mehr eingehen.

(26.03.2012, 13:46)Wolverine schrieb: Daher ist im Internet für das Konzept der Privatkopie eigentlich kein Platz.
So scheint es mir heute weitgehend zu sein, ja. Und genau das sollte eben angepaßt werden, so daß Privatkopien auch von (Internet-)Vorlagen zulässig sind, über deren Herkunft und Rechtmäßigkeit man nichts Genaues weiß. Das meinte ich oben mit dem Risiko des Werkschaffenden, wenn er eine digitale Version erstellt. Das würde ich ihm zumuten, zu tragen.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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(26.03.2012, 14:37)Zurgrimm schrieb: Wenn ich nach einer Information suche, dann klicke ich im Zweifel den Link an, der sie mir verspricht und ich möchte diejenigen Videoclips, Bilder, Musikstücke oder Texte abspeichern, die ich gerade (rein privat) brauche. Ob daran ein urheberrechtlicher Werkschutz besteht und, wenn ja, ob derjenige, der die Datei hochgeladen hat, dazu berechtigt war, das weiß ich regelmäßig nicht. Hatte der Ersteller eines YouTube-Videos nun die Erlaubnis zur Benutzung des Musikstücks und der Bilder, die er verwendet? Wie soll ich das prüfen?

Na so pauschal würde ich das aber nicht sehen wollen. Sicherlich in vielen Fällen, hat man diesbezüglich keine Sicherheit, aber und das ist ein Punkt den ich den Verwertungsfirmen durchaus zugestehe, "offensichtlich rechtswidrig" bezieht sich hier ja durchaus auf die Werke, von denen man zwangsläufig ausgehen muss, dass diese geschützt sind. Niemand kann eben ernsthaft glauben, dass ein zum Beispiel auf YT hochgeladener Film, der gerade erst im Kino lief, in dieser Form frei verfügbar sein kann. Es ist sicherlich richtig, dass es diesbezüglich auch viele Werke gibt, bei denen man als User diese Einschätzung nicht genau treffen kann. Auf einschlägigen Seiten ist man sich aber garantiert bewusst, das man damit gegen Urheberrecht verstößt, insbesondere weil sich ja viele auch mit relativ abstrusen Argumenten dagegen herausreden wollen. Es wäre wohl naiv anzunehmen, dass der Großteil, derjenigen die sich in Tauschbörsen und auf entsprechenden Seiten herumtreiben nicht genau weiß, was man von dort herunterlädt. Nichtsdestotrotz ist und bleibt das natürlich ein Problem, je nachdem wie weit man "offensichtlich rechtswidrig" auslegt.

(26.03.2012, 14:37)Zurgrimm schrieb: Wenn jemand Fremdes in dieses Forum hier kommt und sich - nach Erwerb der Vollmitgliedschaft - die Screenshots zum zweiten Einhorntreffen lokal auf seinem Rechner abspeichert, woher soll er dann wissen, ob die hier eine rechtmäßige oder eine unrechtmäßige Vorlage waren? Soweit mir bekannt hat Crystal geklärt, daß Herr Brändle nichts gegen Screenshots (die Teile des Werkes NLT und damit urheberrechtlich geschützt sind) hat. Also ist das erlaubt. Aber kann ich das wirklich ernsthaft voraussetzen, wenn irgendwo ein interessantes Bild o.ä. in einem Forum steht?

Nein und das sehe ich genauso, hier für müsste es längst eindeutigere und vor allem nutzerfreundlichere Regelungen geben, auf diesem Missstand basiert ja mittlerweile auf Abmahnungen spezialisierte Firmen, die Bildrecht rigoros erst einmal mit einer entsprechend kostenintensiven Unterlassungserklärung verschicken. Hier sollte man einen besseren Kompromiss finden können, ohne das damit sofort jegliches Urheberrecht an Bildern ausgehebelt wird, hängt dann eben stark von der jeweiligen Situation ab, aber zum Beispiel solche Screenshots aus Spielen sehe ich diesbezüglich am wenigsten problematisch und genau soetwas, das muss in der heutigen Zeit eindeutiger geregelt werden.

(26.03.2012, 14:37)Zurgrimm schrieb: Wenn man jetzt das "offensichtlich rechtswidrig" zu weit versteht oder die Norm für die Privatkopie doch so, wie ich noch bis gestern abend, dann stünde man bei fast jeder lokal abgespeicherten Datei mit einem Bein im Bereich der Urheberrechtsverletzung. Und wenn diese dann noch ACTA-mäßig geahndet wird, dann kann man dieses Risiko eben auch nicht mehr eingehen.

Naja ich habe den Eindruck, dass man eben viel lieber mit Kanonen auf "Spatzen" schießt, als sich ernsthaft um einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss zu bemühen. Lieber Verbote und Einschränkungen als eine ernsthafte und offene Diskussion. ACTA und alles was aus dieser Richtung noch kommt ist und bleibt eben ein relativ untauglicher Versuch der Plage der Kopien im Internet doch noch irgendwie beizukommen. Das wird so oder so nicht funktionieren, aber allein die Kollateralschäden durch diesen Versuch sind eigentlich schon zu hoch.

Btw wie stellst du dir denn eine Ahndung vor? Eine Ahndung wäre bezogen auf alle und alles wirklich nur über eine totale Überwachung möglich (wie wäre es, jeder installiert sich "freiwillig" eine entsprechende Software und dann sind endlich alle zufrieden...soetwas wird ernsthaft in Erwägung gezogen) . Ein Risiko besteht auch schon heute, ohne die Androhung, schließlich kann du auch von einer Abmahnfirma erwischt werden, selbst wenn du nichts heruntergeladen hast, allein die Drohung eines Verfahrens reicht bei vielen oft schon aus, um Geld einzutreiben. Ich wüsste nicht, wie man diese eh schon sehr willkührliche Handhabung damit noch verschärfen will. Man läuft doch jetzt schon Gefahr für etliche Kleinigkeiten abgemahnt zu werden. Das was letztendlich nur zunimmt, ist die Gängelung der Internetnutzer.

(26.03.2012, 14:37)Zurgrimm schrieb: So scheint es mir heute weitgehend zu sein, ja. Und genau das sollte eben angepaßt werden, so daß Privatkopien auch von (Internet-)Vorlagen zulässig sind, über deren Herkunft und Rechtmäßigkeit man nichts Genaues weiß. Das meinte ich oben mit dem Risiko des Werkschaffenden, wenn er eine digitale Version erstellt. Das würde ich ihm zumuten, zu tragen.

Aus Sicht der Verwertungsfirmen ist sicherlich in erster Linie der Upload das Problem, erst dadurch wird der massenhafte Download ermöglicht. Das Problem wird sein, dass man jeglichen Download so auch nicht pauschal als legitime Privatkopie definieren kann/sollte. Der Werkschaffende hat ja mitunter gar keine Kontrolle darüber, ob sein Werk nicht doch von irgendjemandem digitalisiert und ins Netz gestellt wird. Vom Prinzip her sind ja der Digitalisierung keine Grenzen gesetzt, wie will man das also verhindern, selbst wenn der Werkschaffende keine digitale Version erstellt/veröffentlicht hat. Ein weiteres Problem ist der Quellenbezug. Wenn alles einfach kopiert wird (was ja leider oft der Fall ist) aber nicht einmal der Bezug zum Urheber erhalten bleibt, sehe ich das schon sehr problematisch. Diese Situation wurde durch das Internet eher verschärft, aber wenn dazu eben noch die Privatkopien hinzukommen, hat man natürlich heute schon längst keine Möglichkeit mehr die Integrität solcher kopierten Daten zu gewährleisten. Alle verbreiten alles und eben auch sehr viel Mist.
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