Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urheberrecht (Soundtrack-CD zu DSA2)
#38
Als Informatiker würde ich hier natürlich sagen, wegen eindeutiger hierarchischer Klassifikation: GG+Bundesverfassungsgericht sticht BGB, aber wie ich oben schon sagte: Recht und Logik...

Abstrakt gesehen sollte man immer diese Regel beherzigen: Dinge, für die jemand mal Geld bekommen hat, sollte man nicht kopieren. Es gibt zwar Ausnahmen, aber zumindest jene unter Euch, die auch mal selbst Software, Musik oder andere Dinge professionell geschaffen haben, sollten wissen, was für eine Arbeit dahinter steckt, und das es im Sinne des Erfinders (von den Dingen und den Gesetzen) ist, dass damit auch Geld verdient werden soll. Bei vergiffenen Dingen ist es zumeist schwierig, selbst für Geld, an so etwas zu kommen, aber gerade das steigert ja auch dessen Wert.

Aussagen über Legalität sollen Juristen klären, aber Ethik und Anstand setzen da gewisse Grundlagen. "Du sollst nicht stehlen" gehört dazu, auch wenn in diesem Fall nichtmehr die Originalkünstzler betroffen sind, sondern jene, die ihre Brötchen mit dem Handel mit solchen Sammelstücken verdienen. Der Wert von Sammlerstücken hängt direkt an Seltenheit und Nachfrage.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Urheberrecht (Soundtrack-CD zu DSA2) - von VolkoV - 09.10.2007, 09:34
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 08:35
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 12:32
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Pergor - 08.10.2007, 12:36
RE: Guido Henkel: Das Interview - von araffi - 08.10.2007, 13:09
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 13:32
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Fury - 08.10.2007, 14:42
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 15:05



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste