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Urheberrecht (Soundtrack-CD zu DSA2)
#29
Hehe, Zurgrimm ist ein Paragraphenreiter ;-)
Was er schreibt ist richtig! Das ist im deutschen Recht die Trennung von Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft, auch Trennungsprinzip genannt!
Ich hatte jedoch gehofft (obwohl es falsch war) nicht näher darauf eingehen zu müssen, da das Thema Urheberrecht war / ist. Sorry

@Crystal: Man wird sowohl Eigentümer als auch Besitzer der Audio-CD, dem physischen Gegenstand. Der Urheber der Musikstücke gewährt dem Käufer, indem er die Musik auf CD veröffentlicht, die Nutzung dieser. Man wird weder Besitzer noch Eigentümer der Nutzungsrechte, da Nutzungsrechte keine "Sache" gemäß § 90 BGB sind (vgl. § 854 und § 903 BGB).

" § 90 BGB (Begriff der Sache)
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände"
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RE: Urheberrecht (Soundtrack-CD zu DSA2) - von uxl - 08.10.2007, 20:33
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 08:35
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 12:32
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Pergor - 08.10.2007, 12:36
RE: Guido Henkel: Das Interview - von araffi - 08.10.2007, 13:09
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 13:32
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Fury - 08.10.2007, 14:42
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 15:05



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