Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urheberrecht (Soundtrack-CD zu DSA2)
#28
Hallo Crystal,

Crystal schrieb:Eigentum und Besitz sind zwei Paar Schuhe. Man wird Eigentümer des Datenträgers, aber nur Besitzer der Nutzungsrechte. Ich glaube, das wollte uxl damit aussagen. ;)
ja, in der Sache liegt uxl ja auch nicht falsch. Zumindest nicht, was die Geschichte mit den Nutzungsrechten angeht. Aber man muß eben Kauf/Verkauf und Übereignung auseinanderhalten.

Eigentum und Besitz sind etwas Grundverschiedenes, das ist schon richtig. Diese Kategorien beziehen sich aber nur auf die CD selbst, nicht auf die Musik. Von "Besitz am Nutzungsrecht" würde man glaube ich nicht sprechen, da man Besitz nur an Sachen ( § 90 BGB: "Körperliche Gegenstände") erlangen kann (hat uxl oben ja mit § 854 BGB zitiert). Bei der Musik-CD muß man eben trennen: Die CD als körperlichen Gegenstand kann man besitzen und zu Eigentum erwerben. Den Inhalt, also die Musik (bzw. urheberrechtlich: Das Musikwerk), kann man nicht besitzen oder zu Eigentum erwerben. Daran erwirbt man nur ein einfaches Nutzungsrecht.

Insofern war mir schon klar, was uxl meinte. :)

Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Urheberrecht (Soundtrack-CD zu DSA2) - von Zurgrimm - 08.10.2007, 20:23
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 08:35
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 12:32
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Pergor - 08.10.2007, 12:36
RE: Guido Henkel: Das Interview - von araffi - 08.10.2007, 13:09
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 13:32
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Fury - 08.10.2007, 14:42
RE: Guido Henkel: Das Interview - von Zurgrimm - 08.10.2007, 15:05



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste