21.09.2011, 09:08
(21.09.2011, 08:54)Pyromaniac schrieb: Demzufolge war es nur als vorläufige Verfassung für einen Teil des deutschen Volkes gedacht, bis es durch die Herstellung der Einheit dem gesamten Volk ermöglicht wird, eine neue Verfassung zu beschliesen.So war es 1949 mal gedacht, ja. Und man hat es dann 1990 aus verschiedenen Gründen anders gehandhabt. Das kann man politisch gut oder politisch schlecht finden. Aber "dass das Grundgesetz in dem Punkt mißachtet wird", das kann man m.E. eben nicht sagen, da es eine solche Forderung des Grundgesetzes gar nicht gibt; weder direkt noch indirekt. Die politische Erwartung (oder das Vorhaben), nach einer Wiedervereinigung eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung durchzuführen, ist eben nicht in den Verfassungstext aufgenommen worden. Art. 146 GG sagt nur, wie das GG außer Kraft treten kann, nicht aber, daß dieser Weg einmal beschritten werden soll oder muß.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."