20.09.2011, 08:40
(19.09.2011, 21:35)Boneman schrieb: Böse Zungen behaupten, das sei sogar der Grund, warum man sich mit einem neuen Wahlgesetz so lange Zeit lässt.Kaum vorstellbar, denn auch für Frau Merkel ist das momentan nicht gut. Schröder hat in einer Frage, wo eine eigene Mehrheit der Koalition ("Kanzlermehrheit") wichtig, aber höchst fraglich war (Afghanistan-Einsatz), einmal die Sachfrage mit einer Vertrauensfrage verbunden und damit die Grünen auf Kurs gebracht. - Die Möglichkeit, Entsprechendes in der so wichtigen Euro-Rettungsschirm-Frage zu tun, ist für Merkel nun fast versperrt. Zwar würde sie so höchstwahrscheinlich die Kanzlermehrheit bekommen. Nur wenn nicht, dann wäre die Lage hochprekär. Denn wenn sie dann keine neue Regierungskoalition (also wohl eine große) zusammenbekommt, müßte es wohl Neuwahlen geben. Das Risiko wäre klein, aber vorhanden.
Ich weiß nicht, ob Frau Merkel diesen Weg für sich erwägen würde. Aber jedenfalls schneidet sie sich diese Option nahezu ab, indem es noch kein neues Wahlgesetz gibt. Daß sowas gewollt sein kann, denke ich nicht. Ich würde eher sagen, man nimmt es in Kauf, weil es sehr schwierig ist, ein neues Wahlgesetz zu machen und man einfach keine Lust (oder schlimmer: keine Fachkompetenz) hat, eines zu entwerfen.
(19.09.2011, 21:42)Pyromaniac schrieb: Viel schlimmer als ein rechtswidriges Wahlgesetz finde ich, dass das Grundgesetz in dem Punkt mißachtet wird, dass sich Deutschland nach der Wiedervereinigung eine gemeinsame Verfassung geben soll.Wir haben eine gemeinsame Verfasssung: Das Grundgesetz. Es stand und steht nirgendwo, daß die gemeinsame Verfassung durch eine Volksabstimmung in Kraft treten muß. Es steht nur in Art. 146 GG, daß eine neue Verfassung einer Volksabstimmung bedarf. Das ändert aber nichts daran, daß dieses Grundgesetz für ganz Deutschland gilt, also eine gemeinsame Verfassung von Ost und West ist.
(19.09.2011, 21:42)Pyromaniac schrieb: Theoretisch wurde die ja schon vollzogen, in der Praxis gibt es immer noch große Unterschiede. Am deutlichsten wird das in Berlin (ist Berlin überhaupt ein altes oder neues Bundesland?).Daß es große Unterschiede in der Praxis (z.B. bei den Arbeitsbedingungen) gibt, ist schon klar. Aber das ist doch keine Frage der Verfassung. Diese Unterschiede sind weder durch eine geringere Geltung des Grundgesetzes im Osten verursacht (die gibt es nämlich nicht), noch könnten diese Unterschiede durch eine neue Verfassung beseitigt werden. Das sind Fragen der einfachen Gesetze bzw. der Tarifverhandlungen.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."