(02.08.2011, 14:55)Calesca schrieb: Wenns dumm läuft, wird das ausgeliefert, die stellen fest, dass es dir Adresse für diesen Lieferdienst nicht gibt und es geht zurück. Und RuckZuck wären die zwei Wochen Widerspruchsfrist rum gewesen und ich hätte gelitten.Die zwei Wochen beginnen doch bei Fernabsatzverträgen erst ab Belehrung über Dein Widerrufsrecht ( § 355 Abs. 3 BGB) und bei Warenlieferungen auch erst ab Erhalt der Ware ( § 312d Abs. 2 BGB). Da wäre also gewiß nichts verfristet, da ohne Belehrung in Textform (!) 6 Monate lang widerrufen werden kann ( § 355 Abs. 4 BGB).
(02.08.2011, 14:55)Calesca schrieb: Ich dürfe also auf keinen Fall!!!11111elf das Paket annehmen. Ihr erinnert euch an die erste Auskunft, die ich von dem Kollegen vorher bekommen habe? Ja? Gut, ich nämlich auch.Und beide Auskünfte halte ich für falsch. Man kann einen Fernabsatzvertrag jederzeit nach Vertragsschluß widerrufen. Eine Regelung, daß der Widerruf nicht mehr möglich sei, wenn man die Ware angenommen hat, würde offensichtlich eine Abweichung von den gesetzlichen Fernabsatzregelungen zum Nachteil des Verbrauchers und damit - selbst wenn sie in deren AGB stehen würden - unwirksam sein ( § 312g BGB).
Eine Regelung, daß Du nicht vor Erhalt der Ware zurücktreten darfst, ersehe ich ebenfalls nicht. Wenn Du widerrufen hast, bis Du an Deine Willenserklärung zum Vertragsschluß nicht mehr gebunden. Zum Widerruf "genügt" die rechtzeitige Absendung der erhaltenen Ware. Der Widerruf kann aber auch ohne sie in Textform erfolgen. Die Rücksendung mußt Du dann natürlich später vornehmen und für eventuell zwischenzeitlich gezogene Nutzungen Wertersatz leisten.
(02.08.2011, 14:55)Calesca schrieb: So, und jetzt warte ich mal ab, ob das wirklich so einfach und automatisch abläuft mit dem Widerruf, wie die junge Dame mir am Telefon versichert hat.Da ein Widerruf in Textform (oder durch Rücksendung) erfolgen muß und das rechtswirksam nicht per Telefon geht ( § 355 Abs. 1 BGB), würde ich da auf jeden Fall zumindest nochmal eine eMail hinterherschicken - zumindest wenn es nicht nur um eine Ware, sondern auch um eine Dienstleistug geht.
Wahrscheinlich hätte ich bei sowas gar nicht erst so lange telefoniert, sondern meine Widerrufserklärung einfach per Einschreiben (evtl. mit Rückschein) geschickt. Dann können sie hinterher nicht sagen, daß da etwas nicht angekommen ist und der Widerruf ist wirksam.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."