(22.07.2011, 00:20)Junivera von Duisburg schrieb: Dieses "können" ist auf keinen Fall erlaubt, weil hauptsächlich private Nutzung vorliegt. Ausnahme: Außendienstmitarbeiter mit optimierten Dienstantritt, der auch Privatnutzung hat und dafür monatlichen steuerlich Geldwertendenvorteil bezahlt.
Dieses "bei ihrer Arbeitsstelle" gibt es nur die Steckdose des Arbeitgebers. Oder stellst du oder ein anderer (nicht der Arbeitgeber) eine private Stromquelle zur Verfügung bzw. zahlst regelmäßig nach Verbrauch dafür ?
Es gibt keinen Grund, wieso sich Angestellter und Firma nicht einigen können. Genau wie mit allen allen anderen Steckdosenhaltern vor Ort. Ein Zweitstromzähler kostet im Baumarkt nur ein paar Euro, wenn man nicht schätzen möchte. Große Firmen sind da wohl eher unflexibel, aber in kleineren kann man das vermutlich einfach klären.