22.07.2011, 00:20
Dieses "können" ist auf keinen Fall erlaubt, weil hauptsächlich private Nutzung vorliegt. Ausnahme: Außendienstmitarbeiter mit optimierten Dienstantritt, der auch Privatnutzung hat und dafür monatlichen steuerlich Geldwertendenvorteil bezahlt.
Dieses "bei ihrer Arbeitsstelle" gibt es nur die Steckdose des Arbeitgebers. Oder stellst du oder ein anderer (nicht der Arbeitgeber) eine private Stromquelle zur Verfügung bzw. zahlst regelmäßig nach Verbrauch dafür ?
Dieses "bei ihrer Arbeitsstelle" gibt es nur die Steckdose des Arbeitgebers. Oder stellst du oder ein anderer (nicht der Arbeitgeber) eine private Stromquelle zur Verfügung bzw. zahlst regelmäßig nach Verbrauch dafür ?