17.07.2011, 18:00
(17.07.2011, 17:45)Rabenaas schrieb: Ad absurdum kann nur geführt werden, was absurd ist.Nein, richtig angewendet ist die österreichische Regelung nicht absurd, sondern erfüllt einen bestimmten Zweck - sowohl hinsichtlich der Regel, als auch hinsichtlich der Ausnahme. Nur wenn die Regelungen falsch anwendet, so daß es jedem freisteht, sich auf die Ausnahme zu berufen, dann - und erst dann - wird es absurd, die Regel als zwingendes Recht aufrechtzuerhalten.
(17.07.2011, 17:45)Rabenaas schrieb: Wenn der Staat keine eindeutige (Kopfschmuck erlaubt/nicht erlaubt) Entscheidung trifft, ist die Entscheidund zwangsläufig Willkür. Und in Konsequenz muss er mit der sich daraus ergebenden Absurdität leben.Was ist an einem Regel-Ausnahme-Prinzip Willkür? Regel: Kopfbedeckungen nicht erlaubt. Ausnahme: Kopfbedeckungen aus Glaubensgründen erlaubt.
Regel-Ausnahme-Situationen gibt es doch ganz viele: Du mußt Dein Einkommen versteuern, es sei denn Du spendest einen Betrag für einen wohltätigen Zweck. Das ist auch ein Regel-Ausnahme-Prinzip, das nicht willkürlich ist. Wenn ich jetzt aber zuließe, jede Ausgabe oder Geldübertragung als Spende zu deklarieren, dann würde die Regel, daß Du Dein Einkommen versteuern mußt, ad absurdum geführt. Denn dann könnte jeder es z.B. sich selbst oder seinem Lebenspartner spenden.
Die Abgrenzung, wann ein Fall die Ausnahmekriterien erfüllt, mag nicht immer leicht sein (und bei religiösen Fragen ist sie es sicher nicht), willkürlich muß sie deshalb noch lange nicht sein. Es kommt nur darauf an, daß die Entscheidung darüber nach sachlichen, nachvollziehbaren Kriterien getroffen und alle Umstände des jeweiligen Falles berücksichtigt werden.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."