17.07.2011, 17:07
(17.07.2011, 16:11)Boneman schrieb: Dass es in Deutschland keine Staatsreligion gibt und es "religionsmäßig neutral" ist, bedeutet nicht, dass Religion und Staat getrennt sind.Doch, genau das verstehe ich darunter: daß es keine staatliche Bevorteilung oder Benachteilung von Angehörigen bestimmter Glaubensrichtungen gibt. Es gibt keine Machtprivilegien für bestimmte Religionen. Staatliche Macht leitet sich umgekehrt auch nicht aus religiöser ab.
Es gibt natürlich verschiedene "Stufen" von Säkularisierung. In der Türkei wird die Trennung noch viel intensiver betrieben, indem religiöse Symbole Staatsdienern im Dienst untersagt sind und selbst Private beim Eintritt in öffentliche Anstalten (z.B. Schule) solche nicht tragen dürfen.
(17.07.2011, 16:11)Boneman schrieb: sondern überhaupt, dass religiöse Meinungen/Handlungen/Motive auf das Staatsgeschehen Einfluss haben. Und das haben sie in nicht unerheblichem AusmaßDas müssen sie auch haben, weil die Religiosität der Menschen - und bzgl. der Bundesrepublik Deutschland die christiliche Religiosität - ein Faktum ist. Ebenso ist die Fundierung unserer Kultur und ethischen Anschauungen im Christentum ein Fakt. Das ist unabhängig davon, ob und was der einzelne glaubt. Der Staat muß seine Regelungen an der Realität orientieren bzw. von den Realitäten ausgehen. Das hat aber nichts mit Parteiname für eine bestimmte Religion zu tun. - Die Regelungen, die vordergründig das Christentum bevorzugen, bestehen nicht, weil der Staat dieser Religion besonders nahe stünde, sondern weil viele Menschen mehrheitlich hiervon geprägt sind (mögen sie nun gläubig sein oder nicht). Dabei bleiben aber immer Ausweichmöglichkeiten für Andersgläubige.
(17.07.2011, 16:11)Boneman schrieb: Aber dennoch: Am Beispiel mit dem Nudelsieb sehen wir, dass auch die religiöse Neutralität Probleme bringt.Wenn man es damit zu weit treibt bzw. sie falsch versteht, ja. Ich bezweifle, daß der Nudelsiebträger vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht damit durchgekommen wäre, wenn er eine Verletzung seiner Glaubensfreiheit geltend gemacht hätte, weil er auf dem Führerschein kein Foto mit Nudelsieb haben darf. Wissen kann ich es nicht, würde aber meinen, daß die höchsten deutschen Richter da sehr genau hingeschaut hätten. Wenn die Verwaltung das natürlich mit sich machen läßt und den Führerschein einfach erteilt, dann stellt sich diese Frage nicht mehr.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."