04.05.2011, 19:31
(04.05.2011, 17:58)Zurgrimm schrieb:Nach dem alten Rechtsgrundsatz "audiatur et altera pars" hat jeder Angeklagte auch ein Recht auf die "Bühne".(04.05.2011, 09:13)Alter Ugdalf schrieb: Einem hiesigen Terroristen würden wir auch den Prozeß machen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wäre das dann auch eine "Bühne"?Den Stammheim-Prozeß haben die RAF-Terroristen durchaus als Bühne genutzt, ja.