(17.11.2010, 07:26)Calesca schrieb: Wenn ihr etwas vom Melde- oder Passamt wollt, dann müsst ihr ihn trotzdem dabei haben. Da hilft es euch nicht weiter, dass er sicher unter dem Kopfkissen zu Hause liegt. Nein, der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Nein, es reicht auch nicht, dass Kollege X euch kennt und bestätigen kann, dass ihr ihr seid. Und es hilft auch niemanden weiter, wenn ihr argumentiert, dass ihr doch schon seit XY Jahren hier wohnt und bekannt seid.Du mußt aber schon zugeben, daß das aus Sicht des Steuerbürgers nicht leicht zu verstehen ist: Da wohnt jemand schon seit Jahren in einer Gemeinde und ist schon oft beim Amt gewesen. Er weiß, daß er dort bekannt ist, weil er in der Vergangenheit ja auch schon seinen Perso vorgezeigt hat. Nun hat er ihn dieses eine Mal vergessen, aber seinen Führerschein (mit Lichtbild und Unterschrift!) dabei. Und trotzdem kann der Amtsmann (oder die Amtsfrau) das nicht genügen lassen. Das ist letztlich reiner Formalismus. Die Vorschriften müssen eingehalten werden. Materiell wäre es nicht nötig, wenn er tatsächlich persönlich amtsbekannt ist UND einen Lichtbildausweis (Führerschein) vorlegen kann.
Da kann natürlich die Amtsfrau (oder der Amtsmann) nichts für, denn sie muß ja die Vorschriften einhalten. Nur ist das schon schwer vermittelbar... ganz besonders noch, wenn jemand aus einem Kulturkreis kommt, in dem man solche Sachen nicht so streng sieht.

(17.11.2010, 07:26)Calesca schrieb: Seht als fairen Tausch ... ihr zeigt den Perso vor, dafür bekommt ihr das Gewünschte.Oh, das wäre ein guter Tausch... leider muß man zumeist auch noch Geld auf den Tisch legen, wenn man vom Amt was will.

"Haut die Säbel auffe Schnäbel."