06.11.2010, 21:29
(06.11.2010, 21:24)Boronar schrieb: Da es ActiVision ja nicht mehr gibt, müsste es doch urheberrechtlich auch eine freie Valenz für diese Klassiker geben - oder nicht?Wieso? Nur weil der Urheberrechtsinhaber eingeht, wird das Werk doch nicht gemeinfrei. Die Verwertungsrechte finden immer einen Rechtsnachfolger. Entweder sie werden aufgekauft oder gehen bei Auflösung einer Gesellschaft an die Eigentümer.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."