06.08.2010, 09:14
(06.08.2010, 08:39)Asgrimm schrieb: Und das klauen deiner Schoko ist gewerbsmäßiger Diebstahl!"Gerwerbsmäßig"? Wenn man Schokolade zum eigenen Verzehr klaut, dann ist das der frühere Mundraub, heute "Diebstahl geringwertiger Sachen". Für gewerbsmäßigen Diebstahl müßte das ja zur Gewinnerzielung und mit einiger Kontinuität passieren... und ich glaube kaum, daß der Schokoladendieb diese weiterverkaufen wollte - das schmeckt ja nicht.
(06.08.2010, 08:39)Asgrimm schrieb: Und wenn man auch noch auf die Schoko drauf geschrieben hat "Nicht ESSEN!"? - dann ist es nicht mal fahrlässig...Wenn Du den Vorsatz hast, jemanden (Unbekanntes) damit zu verletzen, dann hilft Dir das nicht. Wenn Du Landminen auf Deinem Grundstück vergräbst und der Einbrecher drauftritt, dann bist Du ja auch dran, egal ob Du "Nicht einbrechen" an den Gartenzaun geschrieben hast oder nicht. - Bei der Schokolade dürfte es nicht anders sein. Man könte sich allenfalls drüber unterhalten, ob eine Beschriftung "Achtung, vergiftet!" genügt. - Wenn Du das auf alle Deine Schokolade prophylaktisch schreibst, auch auf die, die Du selbst ißt, reicht es jedenfalls irgendwann nicht mehr. Denn dann kannst Du nicht mehr davon ausgehen, daß der Dieb diese Beschriftung noch ernst nimmt.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."