22.04.2007, 15:05
Hallo Avantenor,
Gruß
Zurgrimm
Avantenor schrieb:wenn Anaconda das wollte, hätten sie die RatCon-Videos längst verboten.da ist zwar etwas dran: Auch ich gehe nicht davon aus, daß Anaconda ernsthaft etwas gegen die Veröffentlichung haben wird. Fakt ist aber, daß der Inhaber der Verwertungsrechte die Verbreitung seines Werkes nicht erst verbieten muß, damit ein solches ein Verstoß gegen Urheberrecht wird. Vielmehr muß er sie gestatten, damit der Verbreitende keinen solchen Verstoß begeht. Nur, weil Anaconda ihre Unterlassungsansprüche (aus gesundem Eigeninteresse) bislang nicht geltend gemacht haben (und nach menschlichem Ermessen auch nicht machen werden), bedeutet das nicht, daß die Verbreitung ohne Zustimmung kein Verstoß gegen das UrhG wäre.
Avantenor schrieb:Es ist ein für die breite Öffentlichkeit gedachter Trailer, Werbematerial genaugenommen.Jein. Im Prinzip natürlich schon. Hier ist aber ersichtlicherweise eine gewisse Exklusivität gewollt. Es sollen ja zumindest vorerst nur die (Eintritt zahlenden) Messebesucher in den Genuß des Trailers kommen. Außerhalb dieser insoweit zumindedt halb-geschlossenen Veranstaltung wurde der Trailer der Öffentlichkeit gerade noch nicht zugänglich gemacht. Wann Anaconda dazu bereit ist, ist und bleibt aber deren Entscheidung - auch wenn man mit einer zustimmung fest rechnet.
Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."