15.06.2010, 12:57
(15.06.2010, 12:40)Fury schrieb: Was ist denn daran nicht legal, das die Frau einen Liebhaber hat?Die eheliche Treue wird als Rechtspflicht der ehelichen Lebensgemeinschaft angesehen, zu der die Eheleute nach § 1353 BGB einander verpflichtet sind. Die ist zwar nicht einklagbar, besteht als theoretische Pflicht aber eben schon, so daß man Untreue als rechtswidrig betrachten kann. Siehe:
http://www.rechtsanwalt-news.de/familien...-pflichten
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."