04.06.2010, 10:35
Interessant ist an der ganzen Sache noch der rechtliche Kontext:
Zitat: Über das Vermögen der Radon Labs GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 75566, Alexanderstr. 5,10178 Berlin, ist am 01.06.2010 um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin
Insolvenzforderungen ( § 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 29.08.2010 anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin).
Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters ( § 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses ( § 68 InsO), Fortgang des Verfahrens ( § 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
* Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit ( § 35 Abs. 2 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse ( § 100 InsO),
* Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten ( § 149 InsO),
* Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert ( § 160 InsO),
* Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
* Betriebsveräußerung unter Wert ( § § 162, 162 InsO),
* Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung ( § 66 Abs. 3 InsO),
* Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter ( § 58 Abs. 1 InsO),
* Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung ( § § 271, 272 InsO)
* sowie unter Umständen
Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse ( § 207 InsO).:
16.07.2010, 10.10 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt ( § 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin):
29.10.2010, 10.05 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden ( § 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten ( § 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden ( § 8 Abs. 3 InsO).
AZ: 36r IN 2091/10
Berlin, 3. Juni 2010
Amtsgericht Charlottenburg