17.05.2010, 09:18
(17.05.2010, 08:59)Asgrimm schrieb: Ich wundere mich, dass das legal istIst es das? Ich würde der Meinung sein, daß sowas in Deutschland nach § 23 Abs. 1b StVO verboten ist.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
Sabbelthread: Eintritt frei :P
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17.05.2010, 09:18
(17.05.2010, 08:59)Asgrimm schrieb: Ich wundere mich, dass das legal istIst es das? Ich würde der Meinung sein, daß sowas in Deutschland nach § 23 Abs. 1b StVO verboten ist.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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