21.02.2010, 15:17
(21.02.2010, 14:38)Irian schrieb: Also ich hab keine diesbezügliche AGB unterschrieben, als ich das Spiel gekaut habe und du vermutlich auch nicht (sieht man mal von der Amazon-AGB ab, die kaum so ne Klausel enthalten dürfte). Das fällt also als Möglichkeit ziemlich aus. Aber dass es vermutlich keinen rechtlichen Hintergrund gibt, da sind wir uns ja wohl einig.Ich hab' das Spiel ja auch gar nicht gekauft.
Tatsächlich wirst Du beim Kauf nie eine AGB des Herstellers "unterschreiben" (tatsächlich ergibt sich die Einbeziehung in einen Vertrag aus den Umständen, unterschreiben ist gar nicht nötig, wenn der Vertrag selbst nicht formgebunden ist), sondern allenfalls eine des Verkäufers, in der es dann aber sicherlich nicht um die Benutzungsgrenzen für das erworbene Produkt geht. Du weißt aber sicherlich auch, daß man häufig nochmals AGB bei der Installation von Software zustimmen muß (über deren rechtliche Wirksamkeit man freilich streiten kann). Und es wäre theoretisch möglich, daß da etwas dazu drinsteht. Aber ja, wir sind uns einig, daß das wohl nicht der Fall sein wird.
(21.02.2010, 14:38)Irian schrieb: Gar keine Frage, dass der pragmatische Ansatz der sinnvollste ist. Wie gesagt geht es mir auch nicht darum, die Codes hier veröffentlicht zu sehenNa, dann ist ja gut.
(21.02.2010, 14:38)Irian schrieb: sondern nur um die rein rechtliche Frage, weil oben die "Rechteinhaber" erwähnt wurden, was auf einen rechtlichen Hintergrund deutete.Es wurde erwähnt, daß der Rechteinhaber immer das letzte Wort habe. Und das ist auch richtig, auf alle diejenigen Dinge bezogen, auf die sich sein Recht erstreckt. Wenn die Codes das nicht sind - was sehr wahrscheinlich ist -, dann hat er es da rechtlich nicht. Aber er hat es eben in genügend anderen für dieses Forum und die Lösungsseiten relevanten Bereichen. Daher ist der Hinweis, daß es auf den Rechteinhaber ankommt, durchaus zutreffend - im großen Ganzen betrachtet.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."