25.10.2009, 10:54
(24.10.2009, 23:23)Boneman schrieb: In den letzten Tagen hat man in den Medien öfter mal etwas vom "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" gehört. Das Bundesverfassungsgericht setzt sich damit gerade im Zusammenhang mit der Berechnungsgrundlage von Hartz-IV-Sätzen für Kinder auseinander.Sicher nicht. Das Recht auf ein Existenzminimum fließt unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Das ist bereits anerkannt. Hier geht es letztlich nur darum, welche Maßstäbe das Grundgesetz für die Ermittlung des Existenzminimums fordert und damit letzten Endes um die Höhe des grundgesetzlich garantierten Existenzminimums. Bereits dem Begriff wohnt aber inne, daß Voraussetzung für eine staatliche Leistung ist, daß man sonst nicht (menschenwürdig) existieren kann. Daher wird für den verfassungsrechtlichen Leistungsanspruch immer die Bedürtigkeit Voraussetzung sein. Dein "bedingungsloses Grundeinkommen" bedeutet ja, daß auch Leute, die es nicht nötig hätten, einen Sockelbetrag vom Staat bekommen. Und das fordert das Grundgesetz unter keinem Gesichtspunkt.
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Ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Ich befürchte fast, dass wir das Grundeinkommen irgendwann per Verfassungsurteil bekommen - fragt sich nur, ob sie den konsequenten Schritt zur Bedingungslosigkeit machen...
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."