04.10.2009, 09:43
(03.10.2009, 22:42)Boneman schrieb: Da gibt es wesentlich heiklere Grenzfälle, zum Beispiel Abmahnungen aus der Rechtsabteilung, wenn man über ein Unternehmen "etwas Falsches" in seinem Blog geschrieben oder den Vorstandschef "Arschloch" genannt hat.Eine Abmahnung ist aber auch noch keine Gerichtsentscheidung. Abmahnen kann man erstmal viel, weil der andere dann Angst bekommt und die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt und die Anwaltskosten trägt. Die wenigsten Fälle würden vor Gericht wirklich durchkommen, soweit es um Personen geht, die im öffentlichen Leben stehen. Die müssen nämlich auch harte und polemisierende Kritik in weitem Umfang hinnehmen. Etwas anders ist das, wenn Du Personen beleidigst, die nicht im öffentlichen Leben stehen.
Tatsächlich sind die Grenzen der Meinungsfreiheit auch bei uns in Deutschland sehr weit gesteckt.
(03.10.2009, 22:42)Boneman schrieb: Und drittens kann man auch bei absoluter Meinungsfreiheit darüber streiten, ob "Holocaust gab's nicht" oder "Kommunismus war für alle gut" tatsächlich noch eine Meinung ist oder einfach eine falsche Tatsachenbehauptung, die man dann unter "Verleumdung" oder so (mir fällt gerade kein passendes Wort ein) fassen kann.Bei Verleumdung, Beleidugung und übler Nachrede im strafrechtlichen Sinne wird tatsächlich zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen unterschieden. Diese Straftatbestände betreffen aber nur Äußerungen über Personen oder Personengruppen.
Beleidigung: Abwertendes Werturteil
Üble Nachrede: Nicht erweislich wahre Tatsache
Verleumdung: Unwahre Tatsache, wider besseres Wissen
Aussagen, wie Du sie zitierst, die sich nicht gegen Personen richten, stehen normalerweise nicht unter Strafe. Etwas anderes gilt aber - vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte - für das Leugnen oder Verharmlosen der Gewalttaten der N*zi-Diktatur ( § 130 Abs. 3 StGB). Den Kommunismus als die bessere Staatsform hinzustellen oder Stalin als einen Heiligen zu verehren, das steht nicht unter Strafe. Daran sieht man schon, daß auch bei uns die Meinungsfreiheit gar nicht allzu eng begrenzt ist.
In weitem Umfang sind übrigens auch Tatsachenbehauptungen von der Meinungsfreiheit mitgeschützt, weil eine trennscharte Unterscheidung zumeist gar nicht möglich ist. Schon die Auswahl der Tatsachen, die ich darstelle und weglasse, kann eine Meinung beinhalten.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."