(03.10.2009, 20:55)Crystal schrieb: Aber das würden böse Zungen als Einschränkung der freien Meinung sehen.Ja, das führt in den Bereich der Grundrechtskollision. Das Äußern der freien Meinung - übrigens JEDER Meinung, so abwegig sie ist - fällt im Grundsatz unter Art 5 Abs. 1 GG. Der steht aber zum einen unter einem Einschränkungsvorbehalt durch "allgemeine Gesetze" (das sind solche, die nicht eine bestimmte Meinung verbieten) und zum anderen muß er in Ausgleich gebracht werden mit anderen Grundrechten, mit denen er kollidiert. Und das ist z.B. das Recht der persönlichen Ehre aus Art. 2 Abs. 1 iVm. 1 Abs. 1 GG.
Interessant, oder?
Den Ausgleich zwischen den Grundrechten (und anderen Verfassungsgütern) hat der Gesetzgeber zu treffen. Im Fall der Beleidigung hat er es mit den § § 185 ff. StGB gemacht, die das Beleidigen, Verleumden und üble Nachreden unter Strafe stellen. Davon gibt es Ausnahmen, wenn man berechtigte Interessen wahrnimmt ( § 193 StGB) (bei deren Auslegung auch wieder das Gewicht der freien Meinungsäußerung im Einzelfall gewichtet werden kann), aber im Grundsatz ist es erstmal verboten. Bzgl. der Holocaust-Leugnung ist das in § 130 StGB (Volksverhetzung) geregelt: Diese Kundgabe ist einfach verboten. Das sind Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die aber gerechtfertigt sind, weil damit wichtige andere Güter geschützt werden.
Insofern ist es schon im wesentlichen richtig, wenn man sagt, daß die Meinung mit der Verfassung in Einklang stehen muß. Sie muß sich im Rahmen der gesetzgeberischen Ausgestaltung des grundgesetzlichen Rahmens halten. Und das bringt eben gewisse Grenzen mit sich.
Frau Wagenknecht besitzt allerdings als MdB (zumindest) bei Reden im Bundestag künftig Indemnität ( § 36 StGB). Da kann sie beinahe sagen, was sie will, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden.
@Calesca & all: Was die Entfernung von Rabenaas' Link angeht: Es woll damit nicht gesagt werden, daß die Inhalte auf Frau Wagenknecht's Homepage rechtswidrig seien. Das steht hier wohl keinem zu, zu beurteilen. Das Forum möchte nur nicht in Verbindung mit irgendwelcher Form des Extremismus gebracht werden, egal, ob er nun schon die Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz überschritten hat oder nicht. Daher ist es auch egal, ob Frau Wagenknecht eine normale Politikerin ist oder nicht. Die NPD ist auch eine politisch aktive und nicht verbotene Partei und trotzdem weden Links in diese Richtung - aus wohl allgemeinverständlichen Gründen - hier nicht geduldet.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."