03.10.2009, 21:52
(03.10.2009, 21:29)Crystal schrieb: Extremes Beispiel:
Es ist nicht erlaubt zu sagen, dass der Gekündigte ein blödes Axxxxx gewesen ist, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hatte und wir am Ende froh waren, dass wir ihm wenigstens beibringen konnten, täglich pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Dagegen wäre es erlaubt zu sagen, dass man beim Gekündigten erhöhten Handlungsbedarf in seiner Fachqualifikation und Lernbereitschaft sieht. *
Geradezu vernichtend für künftige Arbeitgeber, aber hier macht der Ton die Musik. Für das erste kann man belangt werden, für das zweite nicht. Das ist der Unterschied zwischen Gesetzgebung und freier Meinung.
* natürlich darf man solche extremen Zeugnisse nicht mehr ausstellen (glaub ich), aber was anderes fiel mir grad nicht ein.
Nee, ich glaube, letzteres ginge auch nicht mehr. Man müsste auf so Dinge wie "er bemühte sich stets, pünktlich zu sein und die an ihn gestellten Aufgaben zu erledigen" (... hats aber nie gebacken gekriegt) zurückgreifen.
Muss halt nur "wohlwollend" formuliert sein.