03.10.2009, 21:29
(03.10.2009, 21:07)Wolverine schrieb: "Meinen" darf ich was ich will, solange ich es nicht offen äußere.Dazu fallen mir die diskret verpackten Bemerkungen in den Arbeitszeugnissen ein.
Extremes Beispiel:
Es ist nicht erlaubt zu sagen, dass der Gekündigte ein blödes Axxxxx gewesen ist, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hatte und wir am Ende froh waren, dass wir ihm wenigstens beibringen konnten, täglich pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Dagegen wäre es erlaubt zu sagen, dass man beim Gekündigten erhöhten Handlungsbedarf in seiner Fachqualifikation und Lernbereitschaft sieht. *
Geradezu vernichtend für künftige Arbeitgeber, aber hier macht der Ton die Musik. Für das erste kann man belangt werden, für das zweite nicht. Das ist der Unterschied zwischen Gesetzgebung und freier Meinung.
* natürlich darf man solche extremen Zeugnisse nicht mehr ausstellen (glaub ich), aber was anderes fiel mir grad nicht ein.
Zum NLT-Wiki: http://nlt-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php , Zum Drakensang-Wiki: http://drakensang-wiki.crystals-dsa-foren.de/doku.php
KEIN SUPPORT per E-Mail, PN, IRC, ICQ! Lest die Regeln und benutzt das Forum für sämtliche Anfragen! KEINE persönliche Betreuung!
KEIN SUPPORT per E-Mail, PN, IRC, ICQ! Lest die Regeln und benutzt das Forum für sämtliche Anfragen! KEINE persönliche Betreuung!