03.10.2009, 21:02
(03.10.2009, 20:55)Crystal schrieb:(03.10.2009, 20:40)Wolverine schrieb: wer hier in Deutschland eine stark abweichende "Meinung" zum Holocaust hat, und dies öffentlich kundtut, kann ordentlich Probleme bekommen. Obwohl er eigentlich nur seine Meinung äußert. Alles, was ich sagen will, muss irgendwie mit dem GG vereinbar sein.Haargenau. Leider ist das etwas, was viele nicht begreifen (wollen) und alles unter dem Deckmantel der "Meinungsfreiheit" behandelt sehen wollen.
Freie Meinung ist nicht gleich freie Meinung, erst recht nicht in einer Demokratie. Freie Meinungsäußerung wäre zur Gänze nur mit einer Anarchie vereinbar, wo man für nichts verfolgt oder bestraft wird, was man sagt. Freie Meinungsäußerung existiert nur in den eigenen 4 Wänden, nirgendwo sonst, sofern man mit seinen Äußerungen niemanden verletzt, beleidigt, diffamiert oder sonst wie gegen geltendes Recht verstößt.
Artikel 1 des Grundgesetzes verbietet indirekt die freie Meinung. Warum? Nun, die Würde des Menschen ist unantastbar. Gut. Was aber, wenn meine freie Meinung sich dahin äußert, dass Mensch X und Y einfach nur [zensiert] sind?
Um sich also der rechtlichen Konsequenz zu entziehen, muss man quasi seine Klappe halten. Aber das würden böse Zungen als Einschränkung der freien Meinung sehen.
Interessant, oder?
Richtig, und wer den Kommunismus einführen will, verstösst gegen Artikel 21 Abs II des Grundgesetzes:
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_21.html