07.09.2009, 12:52
(07.09.2009, 12:18)Drulak schrieb: Erst als Vollmitglied kannst Du auch Geld entnehmen, als Anwärter kannst Du (wie momentan) nur einzahlen.Ich meine sogar, Du kannst erst Geld aus der Schatzkammer entnehmen, wenn Du "verdientes Mitglied" bist. Als einfaches (Voll-)Mitglied kannst Du zunächst nur auf Lager- und Zeughäuser zugreifen.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."