(14.07.2009, 21:51)Rabenaas schrieb: Ich hoffe, die Klage ist erfolgreich usw. (Gerecht wär's schon.)Aber es gibt ja gar keine Klage. Jedenfalls war auf der von Crystal verlinkten Seite davon keine Rede, sondern von einer Anzeige. Die kann - wenn die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht sieht - zur Anklage führen. Das ist aber eben höchst unwahrscheinlich. Eine Klage ist etwas Zivilrechtliches und dabei trägt man als Kläger das Prozeßrisiko, während die Anzeige bei der Polizei kostenlos ist. Daher wird so ohne weiteres niemand eine in den Erfolgsaussichten eher begrenzte Klage gegen Jowood erheben.
Richtig ist, daß es auf EU-Ebene im Gespräch ist, Werbeaussagen, die falsche Tatsachenbehauptungen enthalten zu verbieten. Es mag sogar sein, daß das schon durch ist, das weiß ich nicht. Das bedeutet aber noch nicht automatisch, daß der Kunde einen Anspruch (auf Schadensersatz bzw. Erstattung des Kaufpreises) haben muß, wenn er auf derartige Werbeaussagen hereingefallen ist.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."