08.04.2009, 15:11
Ich denke, man darf Boneman unterstellen, dass er lediglich auf die immer subjektiver und hitziger verlaufende Diskussion hinaus wollte, ohne irgend wem irgend etwas zu unterstellen.
Du hast auf einige wichtige Kritikpunkte hingewiesen, die Boneman nicht entkräften konnte. Andererseits hast Du die Idee des BGE damit prinzipiell noch nicht widerlegt, meine ich. An einigen Stellen hast Du eher mit (und aufgrund von) persönlichen Erfahrungen argumentiert, die sich so nicht verallgemeinern lassen. Allerdings sind die grundsätzlichen Bedenken angekommen.
Du hast auf einige wichtige Kritikpunkte hingewiesen, die Boneman nicht entkräften konnte. Andererseits hast Du die Idee des BGE damit prinzipiell noch nicht widerlegt, meine ich. An einigen Stellen hast Du eher mit (und aufgrund von) persönlichen Erfahrungen argumentiert, die sich so nicht verallgemeinern lassen. Allerdings sind die grundsätzlichen Bedenken angekommen.