13.02.2007, 16:23
Hallo,
ob diese Spiele Abandonware sind, ist eine Frage der Definition des Begriffes. Wenn man nur wirklich ausdrücklich "aufgegebene" Software, bei der eine entsprechende Erklärung des Rechteinhabers vorliegt hierunter faßt, ist die NLT keine Abandonware. Allerdings wird der Begriff vielfach weiter verstanden, nämlich so, daß alle Spiele eines gewissen Alters (vielleicht so 10 Jahre) darunterfallen, die nicht mehr vertrieben werden. Nach diesem Verständnis fallen alle 3 Teile der NLT wohl mittlerweile unter diesen Begriff.
Die einschlägigen Abandonware-Seiten bieten bekanntlich bei weitem nicht nur solche Titel an, die ausdrücklich freigegeben wurden und begehen damit im Grunde wohl Urheberrechtsverletzungen. Da die Spiele aber ja nicht mehr vertrieben werden, entsteht kein wirtschaftlicher Schaden. Da das ganze unentgeltlich ist, entsteht auch kein abschöpfbarer Gewinn. Zudem nehmen die Betreiber der Seiten Programme sofort aus dem Angebot, wenn ein Widerspruch von jemandem kommt, der sich als Rechteinhaber darstellt. - Was man davon hält, bleibt jedem selbst überlassen. Wirklich legal ist das - soweit ich weiß - weder nach deutschem, noch nach US-amerikanischem Recht. Insofern sollten Links hier unabhängig von einer eventuellen Einstufung als Abandonware unterbleiben.
Daß die Spiele auf einschlägigen Seiten nur in englisch angeboten werden, liegt wahrscheinlich auch daran, daß Seitenbetreiber und Zielpublikum eher aus dem englischsprachigen Bereich kommen.
Gruß
Zurgrimm
ob diese Spiele Abandonware sind, ist eine Frage der Definition des Begriffes. Wenn man nur wirklich ausdrücklich "aufgegebene" Software, bei der eine entsprechende Erklärung des Rechteinhabers vorliegt hierunter faßt, ist die NLT keine Abandonware. Allerdings wird der Begriff vielfach weiter verstanden, nämlich so, daß alle Spiele eines gewissen Alters (vielleicht so 10 Jahre) darunterfallen, die nicht mehr vertrieben werden. Nach diesem Verständnis fallen alle 3 Teile der NLT wohl mittlerweile unter diesen Begriff.
Die einschlägigen Abandonware-Seiten bieten bekanntlich bei weitem nicht nur solche Titel an, die ausdrücklich freigegeben wurden und begehen damit im Grunde wohl Urheberrechtsverletzungen. Da die Spiele aber ja nicht mehr vertrieben werden, entsteht kein wirtschaftlicher Schaden. Da das ganze unentgeltlich ist, entsteht auch kein abschöpfbarer Gewinn. Zudem nehmen die Betreiber der Seiten Programme sofort aus dem Angebot, wenn ein Widerspruch von jemandem kommt, der sich als Rechteinhaber darstellt. - Was man davon hält, bleibt jedem selbst überlassen. Wirklich legal ist das - soweit ich weiß - weder nach deutschem, noch nach US-amerikanischem Recht. Insofern sollten Links hier unabhängig von einer eventuellen Einstufung als Abandonware unterbleiben.
Daß die Spiele auf einschlägigen Seiten nur in englisch angeboten werden, liegt wahrscheinlich auch daran, daß Seitenbetreiber und Zielpublikum eher aus dem englischsprachigen Bereich kommen.
Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."