18.02.2009, 17:52
Hm, ich weiß nicht genau wie das mit Kompositionen rechtlich aussieht.
Gema-technisch ist es so, dass man nichts zahlen muss, wenn man die Songs selber spielt und das dann verbreitet, selbst, wenn die Songs sehr bekannt sind. Da du dann aber der Urheber der neuen Variante bist, hast du die Rechte daran. Deswegen auch die Privat-Kapellen bei Raab und Schmidt. So zumindest mein Stand der Dinge.
Ob man jedoch belangt werden kann, wenn man die Komposition von jemand anderem neu einspielt....
Gema-technisch ist es so, dass man nichts zahlen muss, wenn man die Songs selber spielt und das dann verbreitet, selbst, wenn die Songs sehr bekannt sind. Da du dann aber der Urheber der neuen Variante bist, hast du die Rechte daran. Deswegen auch die Privat-Kapellen bei Raab und Schmidt. So zumindest mein Stand der Dinge.
Ob man jedoch belangt werden kann, wenn man die Komposition von jemand anderem neu einspielt....

Die der Götter Gunst verloren,
sind verfallen einer Macht -
Die sie führt zu fernen Toren,
und durch sie in ew'ge Nacht.
sind verfallen einer Macht -
Die sie führt zu fernen Toren,
und durch sie in ew'ge Nacht.