(23.01.2009, 23:00)Rabenaas schrieb: Und wenn ich RL eine Beleidigung an ein schwarzes Brett hefte, haftet dan auch der "Betreiber"?Wer ein öffentliches Schwarzes Brett aushängt, wird wahrscheinlich auch gewisse Sorgfaltspflichten zu erfüllen haben. Ich nehme an, daß die weniger streng sind, als im Internet, weil die Gefahr, daß jemand ein solches mißbraucht, bei einem Schwarzen Brett wohl weniger naheliegend ist, als bei einem Internet-Diskussionsforum. Gleichwohl wird hier im Grundsatz nichts anderes gelten.
Spätestens wenn der Betreiber des Schwarzen Brettes Kenntnis von dem beleidigenden Zettel erhält, wird er verpflichtet sein, diesen zu entfernen oder entfernen zu lassen, nehme ich an.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."