23.01.2009, 23:00
(23.01.2009, 22:41)Zurgrimm schrieb: [...] der Forenbetreiber unabhängig von der Kenntnis für die Beiträge Dritter haftet. Das gilt dann sowohl für Beleidigungen (wenn sie denn vorliegen), als auch für unwahre Tatsachenbehauptungen.
Und wenn ich RL eine Beleidigung an ein schwarzes Brett hefte, haftet dan auch der "Betreiber"?